Diskriminierung: Wo sexuelle Belästigung in Deutschland erlaubt ist

vor 12 Stunden 1

Ein Arzt breitet vor einer Patientin seine sexuellen Fantasien aus, die ihren Körper betreffen, kurz bevor die Narkose eintritt. Ein Fahrlehrer zeigt einer Frau pornografische Bilder und fragt, ob sie auf dem Rastplatz „mal mit ihm ins Gebüsch“ wolle. Ein Vermieter sagt einer Frau bei einer Wohnungsbegehung, er würde gern mit ihr im Bett liegen. Das sind Fälle sexueller Belästigung, die in Deutschland laut einer Rechtsanalyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht verboten sind. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber berichtet.

Diese Beispiele sollen zeigen, warum die Antidiskriminierungsstelle sich für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einsetzt. Dass Täter noch nicht für solches Verhalten belangt werden können, ist aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle ein Versäumnis, das „nicht im Einklang mit den einschlägigen unions- und völkerrechtlichen Vorgaben“ stehe. Das deutsche Antidiskriminierungsrecht schütze Betroffene „nur unzureichend“. Auch das sogenannte Catcalling, also unerwünschte Pfiffe und Sprüche, die meist Männer Frauen auf der Straße hinterherrufen, ist in Deutschland nicht verboten.

Laut der Analyse ist Deutschland Schlusslicht in Europa

Eigentlich sollten die Folgen sexueller Belästigung aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle bereits anders geregelt sein: Laut der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU sei „sexuelle Belästigung eine Form von Diskriminierung, wenn sie innerhalb von Vertragsbeziehungen stattfindet“, heißt es in der Rechtsanalyse. Somit sollte sie verboten sein. Doch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelte im Falle von sexueller Belästigung „nur im beruflichen Kontext, nicht bei Alltagsgeschäften“, heißt es weiter.

Laut der Rechtsanalyse sind Menschen in Deutschland im europäischen Vergleich besonders schlecht vor sexueller Belästigung geschützt. Demnach ist sexuelle Belästigung in vielen anderen Ländern „sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“. Laut einer aktuellen Abfrage der Antidiskriminierungsstelle, an der sich 18 europäische Länder beteiligten, verbietet „kein einziges Land“ sexuelle Belästigung „wie Deutschland nur im Arbeitsleben“. Laut der Analyse ist Deutschland im europäischen Vergleich „das Schlusslicht“.

Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, fordert einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung, „auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen“.
Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, fordert einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung, „auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen“. (Foto: Soeren Stache/dpa)

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bereits vor. Doch die Vereinbarung ist nicht konkret. Dort heißt es: „Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz“. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman fordert, zur Reform müsse „ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen“.

„Frauen müssen in jeder Lebenslage vor sexuellen Übergriffen geschützt sein“, sagt auch die Vorsitzende der SPD-Frauen Carmen Wegge, die auch rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, „als SPD-Frauen sprechen wir uns dafür aus, dass der Schutz vor sexueller Belästigung durch das AGG deutlich besser wird.“

Das Gesetz soll künftig auch sexistische KI erfassen

Die SPD-Frauen setzen sich neben der Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz künftig auch vor potenziell sexistischer Künstlicher Intelligenz schützt. KI könne sonst „zum Verstärker für bereits bestehende Ungerechtigkeiten“ werden, fürchtet die SPD-Politikerin Wegge. Sie rechne „zeitnah“ mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Reform des AGG.

Körperliche Übergriffe sind durch das Strafrecht übrigens bereits verboten. Laut Koalitionsvertrag soll geprüft werden, ob der „strafrechtliche Schutz für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen erweitert werden kann“.

Doch das Strafrecht sei nicht die richtige Lösung für Fälle sexueller Belästigung, findet die Antidiskriminierungsstelle. Das Strafrecht sei „das letzte Mittel des Staates“, heißt es in der Analyse. Die Anforderungen an Beweise seien „sehr hoch“. Selbst wenn das Strafrecht erweitert würde, „würde sich die Situation vieler Betroffener kaum verbessern“. Das Strafrecht ziele „darauf ab, die gesellschaftliche Ordnung wiederherzustellen“. Es nehme „nicht primär das Leid der Opfer in den Blick“. Daher die Forderung, den Schutz vor sexueller Belästigung im Zivilrecht durch das AGG auszuweiten.

Betroffene sexueller Belästigung leiden teilweise lange unter den Folgen von Übergriffen, sie können auch traumatisch sein. Laut einer Publikation des Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ haben Studien herausgefunden, dass Frauen, die am Arbeitsplatz von einem sexistischen Klima betroffen sind, „dreimal häufiger Depressionen“ entwickeln als Frauen, die einer solchen Umgebung nicht ausgesetzt sind.

Gesamten Artikel lesen