Deutsche Stiftung Patientenschutz: Kritik an elektronischer Patientenakte

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Zum bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) an diesem Dienstag haben Patientenschützer dem geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Irreführung der Öffentlichkeit vorgeworfen. In der ePA können Befunde, Diagnosen und Medikamente gespeichert werden. Anders als bislang vermittelt, hätten Versicherte aber keine Möglichkeit, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzten, Therapeuten oder Apotheken zur Verfügung zu stellen, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Lauterbach erklärte hingegen am Montag, man habe Sicherheitsbedenken berücksichtigt.

Brysch beklagte, die Steuerung ihrer Daten werde für Versicherte zur unüberwindbaren Aufgabe. „Die Gefahr ist groß, dass so die gesamte Gesundheitswirtschaft den kompletten Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten erhält“, sagte der Patientenschützer. „So kann auch ein Orthopäde sehen, dass der Patient in jahrelanger psychotherapeutischer Behandlung ist, selbst wenn der Patient diese Information nur für neurologische Fachärzte zur Verfügung stellen will.“ Wolle ein Patient diese Information für den Orthopäden sperren, werde sie für alle Ärzte gesperrt, so Brysch. Oder dem Orthopäden müsse der Zugriff auf die ePA komplett verweigert werden, womit er auch die für ihn relevanten Dokumente nicht mehr einsehen könne. Brysch kritisierte zudem, dass es nicht möglich sei, einzelne Medikamente aus der Akte zu entfernen.

Lauterbach sagte dazu, Patienten könnten einzelne Befunde jederzeit aus der Patientenakte löschen oder gar nicht erst einstellen lassen. Auch könne man einzelne Ärzte von der Nutzung der Akte ausschließen. Ein Befund könne nicht gegen den Willen des Patienten von anderen eingesehen werden, betonte der Minister, der voraussichtlich nur noch wenige Tage im Amt sein wird. Aus Sicht von Lauterbach geht mit der elektronischen Patientenakte eine Zeitenwende in der Digitalisierung des Gesundheitssystems einher. Er gehe davon aus, dass die allermeisten Ärzte die Akte schon vor dem 1. Oktober nutzen würden. Ab dann ist die Nutzung für Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitssystem verpflichtend. Zudem hätten bislang nur etwa fünf Prozent der Versicherten der Nutzung widersprochen.

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