„Das wäre die Bankrotterklärung der Politik“: Verbotsversuch könnte AfD laut Ex-SPD-Chef Gabriel auf 40 Prozent bringen

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Der frühere SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat eindringlich vor einem AfD-Verbotsverfahren gewarnt. „Das wäre die Bankrotterklärung der Politik, die Partei nicht inhaltlich stellen zu können“, sagte Gabriel dem „Handelsblatt“ vom Dienstag. Die AfD könnte von einem solchen Verfahren profitieren: „Ein Parteiverbot birgt das Risiko, dass die AfD bei den nächsten Wahlen nicht auf 30, sondern auf 40 Prozent kommt - oder einfach eine neue rechtsradikale Partei gegründet wird.“

Ein Verbotsverfahren würde sich „dem Symptom, aber nicht der Ursache widmen“, kritisierte Gabriel in Bezug auf das Erstarken der AfD. Die CSU-Politikerin Andrea Lindholz pflichtete Gabriel bei. „Ein Verbotsverfahren würde es der AfD ermöglichen, sich als Opfer darzustellen und von ihren inhaltlichen Defiziten abzulenken“, sagte die Vizechefin der Unions-Bundestagsfraktion dem „Handelsblatt“. Nur eine inhaltlich-politische Auseinandersetzung werde den Höhenflug dieser Partei beenden.

Auslöser der erneuten Debatte ist, dass Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken eine ausreichende Anzahl an Unterstützern für einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein Verbotsverfahren gefunden haben. Gefordert wird darin, dass die AfD als verfassungswidrig eingestuft wird. Sie soll zudem von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden.

Aus der Unionsfraktion stünden sieben Abgeordnete hinter dem Antrag, er nehme in der Fraktion insgesamt aber eine „maximale Zurückhaltung“ bei diesem Thema wahr, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU). Er selbst habe rechtliche und politische Bedenken gegen einen Verbotsantrag, der der AfD ermöglichen würde, sich als „Märtyrer“ in Szene zu setzen.

Hinter dem Antrag stehen insgesamt 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. (AFP, dpa)

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