Cohn-Bendit und „Compact“: Warum die Rechtsradikalen Daniel Cohn-Bendit brauchen

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Die juristische Gepräge-Theorie schlägt sich im „Compact“-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nieder, das im Juni 2025 gegen ein Verbot dieser rechtsextremen Zeitschrift festgestellt hatte: „In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der verfassungsfeindlichen Prägung.“ Demnach ist die Frage eines Geprägtsein im Ganzen nur quantifizierend beantwortbar. Wie viele verfassungsfeindliche Äußerungen liegen vor? Erst wenn eine bestimmte Stückzahl von ihnen erreicht ist, darf eine Prägung angenommen werden. Im außerjuristischen Sinne lässt sich schneller wissen, wes Geistes Kind man vor sich hat. Man muss nicht Belege zählen, um prima vista eine Wahrnehmungsstörung zu erkennen, braucht dafür nicht den ursprünglich verhaltensbiologischen Begriff der Prägung zu bemühen.

Die Rezensenten der Zeitschrift watscheln ja nicht wie Gänse hinter ihrem Chefredakteur Jürgen Elsässer hinterher, wenn sie den Deformationszusammenhang ausbreiten, in dem sie stecken. Umgekehrt wird man sagen müssen: Man glaubt sofort, dass es in Elsässers Blatt steht, seiner straffen Willensbildung gehorcht, was dort gegen Daniel Cohn-Bendits Überlegungen zum eigenen Jüdischsein vorgebracht wird, wie sie vom „roten Dany“ in seinen bei Jacoby & Stuart erschienenen „Erinnerungen eines Vaterlandslosen“ dargelegt werden.

Er wird als „Nichtsnutz“ tituliert

Doch was heißt schon vorgebracht? Es sind nicht Argumente, die gegen Cohn-Bendits Reflexionen über den jüdischen Anteil seiner Identität und deren politische Ableitungen ins Feld geführt werden. Wie könnte in Elsässers Blatt derartiges überhaupt ernst genommen werden? Die jüdischen Selbstzuschreibungen sind im Buch psychoanalytisch so angelegt, dass sie in ihren „verschütteten“ Gehalten (Cohn-Bendit) noch das Kapitel „Joschka, Bosnien und der Wendepunkt“ erschließen, nach dem 7. Oktober dann aber zu ganz neuer Virulenz gelangen. All dies wird von Elsässers durchherrschtem Geist mit einer Häme abgebunden, isoliert und verfremdet, als „Nichtsnutz“ tituliert, dass schon aus einer einzigen Rezension wenn nicht der antisemitische Charakter eines ganzen Ladens, so jedenfalls dessen Charakterlosigkeit spricht, unbeschadet richterlicher Zählbedingungen fürs Prägemerkmal.

Aufgegriffen wird der Satz „Ich bin ein nichtjüdischer Jude“ als Zeichen der Ortlosigkeit, als stünde der Satz im Buch allein, und würde von Cohn-Bendit nicht etwa umspielt im Sartreschen Sinne, lange Zeit sei er nur Jude gewesen, „solange mich die Antisemiten daran erinnern, dass ich einer bin“, um heute zu denken: „Ich werde zum Juden, aber nicht nur im Sartreschen Sinne. Seit einiger Zeit benötige ich dafür keine Antisemiten mehr.“ Cohn-Bendit braucht keinen Elsässer, um ins neunte Lebensjahrzehnt zu treten. Umgekehrt steht da Elsässers Gier des Herabwürdigens, die auf Cohn-Bendit angewiesen bleibt. Was einer unfreiwilligen Empfehlung des Buchs gleichkommt.

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