Camping mit Flüssiggas-Anlage: Was Wohnmobil-Fahrer jetzt wissen müssen

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In diesem Jahr ändert sich einiges für Auto- und Motorradfahrende: Das betrifft zum Beispiel die Kfz-Versicherung, Abgasnormen und Auslandsreisen. Mehr dazu lesen Sie hier . Eine wichtige Neuigkeit gibt es allerdings auch für Camperinnen und Camper: Sie müssen in Kürze nachweisen können, dass Flüssiggasanlagen in ihren Wohnmobilen und Wohnwagen von Sachverständigen geprüft worden sind.

Wer ist betroffen?

Flüssiggas wird in Wohnwagen und Wohnmobilen genutzt, um Herd, Heizung und Kühlschrank zu betreiben. Wenn eine solche Anlage nicht einwandfrei funktioniere, könnte Gas austreten und sich unbeabsichtigt entzünden, warnt  der ADAC. All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen verwenden, müssen künftig einen Check ihrer Flüssiggasanlage vorlegen können.

Müssen auch mobile Geräte geprüft werden?

Nein. Gaskocher, Gasgrills und Kartuschenkocher sind nach Angaben des Verbands Flüssiggas nicht prüfungspflichtig.

Gibt es eine Deadline?

Ja. Noch bis zum 19. Juni haben Camper Zeit, ihre Anlage überprüfen zu lassen. Dann endet die laufende Übergangsfrist. Vom Prüftermin an gerechnet muss in der Folge alle zwei Jahre ein weiterer Check stattfinden. Bei neuen Fahrzeugen müsse die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden. Das Gleiche gelte bei Wiederinbetriebnahme, so der ADAC. Bereits durchgeführte Gasprüfungen nach »Arbeitsblatt DVGW G 607« bleiben gültig.

Wer ist zuständig?

Die Gasprüfung können anerkannte Sachkundige wie unabhängige Prüfer oder Prüforganisationen durchführen. Die Kosten für die etwa 20 bis 45 Minuten lange Untersuchung liegen laut ADAC in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Es handelt sich um eine Sicht-, Funktions- und Dichtheitsprüfung, die unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) ist.

Wie findet man Sachkundige?

Eine Liste von anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung findet man zum Beispiel in der Datenbank  des Deutschen Verbands Flüssiggas und beim Zentralverband  Karosserie- und Fahrzeugtechnik. Auch viele Prüfstellen von ADAC, Dekra, GTÜ, Tüv und etliche Werkstätten bieten den Service an.

Was droht bei Verstößen?

Wer sich nicht an die Pflicht zur Prüfung hält, dem drohen Geldbußen in Höhe von 15 Euro (mehr als zwei Monate bzw. bis zu vier Monate Überfälligkeit), 25 Euro (mehr als vier bzw. bis zu acht Monate) oder 60 Euro (mehr als acht Monate).

Zudem müssen Camper laut Tüv Süd damit rechnen, dass sie auf vielen Campingplätzen abgewiesen werden, wenn sie keine gültige Bescheinigung vorweisen können. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält es für sinnvoll, die Gasanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Ob eine gültige Gasprüfung nach einem Brand oder Unfall als Nachweis erforderlich ist, hänge vom Einzelfall und der Unfallschwere ab, sagte eine GDV-Sprecherin.

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