Die Bundesrepublik Deutschland verletzt nicht das Völkerrecht, wenn sie Drohneneinsätze der USA, die über den rheinland-pfälzischen Stützpunkt Ramstein mit gesteuert werden, nicht schärfer kontrolliert oder unterbindet. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde von zwei im Jemen lebenden Staatsbürgern ab.
Voraussetzungen für konkreten Schutzauftrag nicht erfüllt
Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings fest, dass Deutschland einen Schutzauftrag habe, nämlich die grundlegenden Menschenrechte und den Kern des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren.
Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass im Jahr 2012 im Jemen zwei ihrer Verwandten durch bewaffnete Drohnen der US-Streitkräfte getötet wurden. Auch sie lebten in ständiger Angst, weil es immer wieder zu zivilen Opfern komme. Beim Einsatz der bewaffneten Drohnen nutzen die US-Streitkräfte den Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz.