Bundesregierung: Härtere Strafen für Putins Handlanger

vor 1 Tag 2

Die Bundesregierung will künftig Verstöße gegen EU-Sanktionen schärfer ahnden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Strafmaßnahmen, mit denen die EU Russland belegt hat wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Regelungen gelten aber allgemein, also etwa auch für früher erlassene Wirtschaftssanktionen gegen Iran. Beim Zollkriminalamt wird eine neue Koordinierungsstelle zur besseren Durchsetzung der Vorschriften mit mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet. Auch soll die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der EU ausgebaut werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums von Robert Habeck (Grüne) vor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen soll.

Der zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Sven Giegold, sagte der Süddeutschen Zeitung, Verstöße gegen europaweit beschlossene Sanktionen sollten auch europaweit einheitlich verfolgt und bestraft werden. Dazu leiste die Bundesregierung mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes ihren Beitrag. „Das ist angesichts der Opfer des russischen Angriffskrieges mehr als angemessen“, fügte er hinzu. Die geplanten Änderungen dienen im Wesentlichen dazu, eine vom EU-Gipfel und dem Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie vom April in nationales Recht umzusetzen.

Ziel ist es, Sanktionen effizienter und europaweit einheitlich durchzusetzen

Deutschland war nach Einschätzung der Bundesregierung auch bislang bei der Durchsetzung der Sanktionen rechtlich gut aufgestellt, nötig waren daher vor allem Anpassungen und Ergänzungen bestehender Regelungen. Umfasst sind etwa Maßnahmen wie das Einfrieren von Geldern, Reiseverbote oder sektorbezogene wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sowie Waffenembargos. Europaweit vereinheitlicht und in Deutschland verschärft werden nun die Strafrahmen.

So sind künftig Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen für Verstöße gegen Sanktionsvorschriften etwa durch die Lieferung verbotener Güter oder Dienstleistungen wie Versicherungen, die dazu beitragen. Umfassend strafbewehrt sind auch finanzielle Dienstleistungen und Transaktionen, die gegen Sanktionen verstoßen, und die Verschleierung von Vermögen, wenn damit Strafmaßnahmen umgangen werden sollen.

Zudem werden Meldepflichten ausgeweitet, und Verstöße dagegen können fortan ebenfalls mit Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Strafbar sind künftig auch leichtfertige Verstöße gegen Sanktionsvorschriften, hier liegt der Strafrahmen bei bis zu drei Jahren, wenn es um die Ausfuhr von Rüstungsgütern oder sogenannter Güter mit doppeltem Verwendungszweck geht, die also gleichermaßen zivilen wie militärischen Anwendungen dienen können. Ziel der Regelungen insgesamt ist es, Sanktionen künftig effizienter und europaweit einheitlich durchzusetzen.

Die meist sehr komplexen Ermittlungsverfahren bei Sanktionsverstößen werden nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums auch zu Mehrarbeit beim Bundeskriminalamt und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führen. Die Mehrausgaben sollen wie beim Zoll aus den entsprechenden Ressortetats bestritten werden.

Gesamten Artikel lesen