Wichtige Updates
Kabinett billigt milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen
Bas will „mafiöse Strukturen“ bei Bürgergeld-Empfängern zerschlagen
Merz will Asylsuchende weiter zurückweisen
BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Klingbeil widerspricht Merz und Linnemann
Bund will im Alleingang Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen
Das schwarz-rote Kabinett hat eine weitere Reform auf den Weg gebracht, um den angekündigten Kurswechsel in der Migrationspolitik voranzutreiben. Es entschied nach Angaben des Bundespresseamts über eine Formulierungshilfe des Innenministeriums für die Koalitionsfraktionen zur Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer: Demnach kann die Bundesregierung diese Einstufung künftig per Rechtsverordnung vornehmen - also ohne Zustimmung des Bundesrats. Denn dort haben Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken in der Vergangenheit entsprechende Vorhaben blockiert.
Zugleich soll der bisherige Pflichtverteidiger für Asylbewerber in Fällen von Abschiebehaft entfallen, wie der Gesetzentwurf weiter vorsieht. Argumentiert wird, dass praktisch alle Flüchtlinge bis zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt hatten.
Es gehe darum, die „Asylwende“ zu vollziehen, sagte Dobrindt, der sich nach der Kabinettssitzung im Innenausschuss den Fragen der Abgeordneten zu den von ihm angeordneten Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen stellte. Von Deutschlands Nachbarstaaten werde dieser Kurswechsel insgesamt positiv aufgenommen. Politiker der Linken und der Grünen kritisierten, dass der Minister vor seiner Befragung im Ausschuss erst mit Pressevertretern sprach.
Kabinett billigt milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Paket mit Steuerentlastungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Das Gesetzespaket von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll Firmen Anreize für Investitionen geben – unter anderem durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen nun Bundestag und Bundesrat beraten und entscheiden. Ziel ist laut SPD ein Beschluss noch vor der Sommerpause Mitte Juli.
Die Superabschreibungen sollen für drei Jahre gelten: 2025, 2026 und 2027. Von 2028 an soll dann die Körperschaftssteuer schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinken. Das soll den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten.
Bundeskanzler Friedrich Merz rechnet fest mit einer Zustimmung des Bundesrates zu dem Paket. "Uns sind die Sorgen der Länder und Kommunen durchaus bewusst", sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch in Berlin. Allerdings handele sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe mit dem klaren Ziel, durch die Entlastung der Wirtschaft die Investitionen zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen. Wachstum generiere dann auch neue Steuereinnahmen, von denen Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen profitierten.
Finanzminister Klingbeil muss heute im Haushaltsausschuss des Bundestages Rede und Antwort stehen. Die Grünen werfen ihm Zahlentricks und Wortbruch vor. Vivien Timmler und Claus Hulverscheidt sind der Frage nachgegangen, ob sie recht haben (SZ Plus):
Polizisten befürchten rechtliche Verfolgung wegen Zurückweisung an der Grenze
Der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, befürchtet juristische Probleme für Polizisten, die an Grenzkontrollen beteiligt sind. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin, wonach die Zurückweisung von drei Klägern aus Somalia rechtswidrig war, sei zwar eine Einzelfallentscheidung. „Aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir tagtäglich haben, und somit kommt jetzt eine gewisse Verunsicherung im Kollegenkreis auf“, sagte Roßkopf im WDR. Polizisten seien letztlich selbst für ihr Handeln verantwortlich und müssten dafür geradestehen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte es in der ARD-Talkshow „Maischberger“ als „vollkommen abwegig“ bezeichnet, dass Polizisten für ihr Handeln juristisch belangt werden könnten. Roßkopf widersprach dieser Aussage im WDR „ein Stück weit“. Dobrindt habe zwar recht, wenn er sage, dass die Polizisten eine klare Weisung hätten. Aber: „Wenn klar wäre und klar ist, dass diese Weisung letztendlich rechtswidrig ist, dann müssen Polizeibeamte sogenannte Remonstrationspflichten (...) wahrnehmen.“ Sie müssten sie also ausdrücklich kritisieren, um aus der Verantwortung herauszukommen, so Roßkopf. Die Konsequenz daraus sei: „Wir brauchen eine schriftliche Klarstellung, dass die Kollegen in dieser unsicheren Situation klar auf Weisung handeln und auch nicht persönlich für ihre Handlungen im Nachgang eines Gerichtsverfahrens in dieser Sache belangt werden können.“
Ex-Scholz-Berater wird neuer Rüstungsstaatssekretär im Wehrressort
Jens Plötner, zuletzt außenpolitischer Berater des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD), wird im Verteidigungsministerium Staatssekretär für Rüstung und Innovation. Mit der Entscheidung von Verteidigungsminister Boris Pistorius löst Plötner (57) den bisherigen Staatssekretär Benedikt Zimmer ab, wie das Verteidigungsministerium mitteilte.
Zudem werde es im Wehrressort im Einvernehmen mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) neben Plötner und Nils Hilmer, der als Amtschef die Verwaltung des Ministeriums verantwortet, einen dritten Staatssekretär geben. Diese Position übernehme Jan Stöß (51), teilte das Ministerium mit. Wegen der veränderten sicherheitspolitischen Lage sei die Zahl der Aufgaben und der damit verbundene Zeitdruck bei der Umsetzung stark gestiegen.
Bas will „mafiöse Strukturen“ bei Bürgergeld-Empfängern zerschlagen
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will gegen den organisierten Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen. Wer nicht genügend Geld verdiene, könne ergänzend Bürgergeld beantragen. „Es gibt jedoch ausbeuterische Strukturen, die Menschen aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland locken und ihnen Mini-Arbeitsverträge anbieten“, sagte die SPD-Politikerin dem Magazin Stern. „Gleichzeitig lassen sie diese Menschen Bürgergeld beantragen und schöpfen die staatlichen Mittel dann selbst ab! Das sind mafiöse Strukturen, die wir zerschlagen müssen.“ Notwendig sei hierfür vor allem ein besserer Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Jobcentern, Familienkassen und Sicherheitsbehörden. „Und wir müssen stärker überprüfen, ob jemand wirklich Anspruch auf Freizügigkeit hat.“
Die neue Bundesregierung wolle das Bürgergeld in seiner heutigen Form im Grunde beibehalten, nur der Name werde geändert, betonte Bas. Es solle aber Änderungen bei der Anpassung an die Preisentwicklung sowie schnellere Sanktionen geben. Eine rote Linie ziehe sie bei Haushalten mit Kindern. „Da kann man nicht einfach auf null sanktionieren, wie es sich einige erträumen. Aber alle, die Leistungen erhalten, haben eine Mitwirkungspflicht.“ Für die Neuregelung wolle sie zunächst Studien und Berichte auswerten und dann noch dieses Jahr Vorschläge vorlegen, sagte Bas dem Stern.
Opposition und Pro Asyl kritisieren Dobrindt scharf
„Das ist offener Rechtsbruch“, sagte Pro Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp dem Evangelischen Pressedienst (epd) dazu, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an der Zurückweisung Asylsuchender festhalten will. Auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann betonte, Recht sei gebrochen worden „und das kann auf keinen Fall so fortgesetzt werden“. Die Linken-Politikerin Clara Bünger sagte: „Wer die Rechte von Geflüchteten missachtet, gefährdet die Rechte aller.“
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung geurteilt, dass die Zurückweisungen von Asylsuchenden, die Dobrindt forciert, rechtswidrig sind. Es stützt damit die Argumentation zahlreicher Juristen und Kritiker, dass Deutschland bei Asylgesuchen auch bei Einreisen aus einem sicheren Drittstaat aufgrund des europäischen Dublin-Abkommens zumindest verpflichtet ist, zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist und nicht einfach zurückweisen darf.
Dobrindt will dennoch an den Zurückweisungen festhalten. Er habe ein Interesse daran, dass es nach der Eilentscheidung ein Hauptsacheverfahren gibt, sagte er am Dienstag in Berlin und kündigte an, dafür „eine ausführliche Begründung“ liefern zu wollen. Ob es zu diesem Verfahren aber überhaupt kommt, ist offen. Wie eine Gerichtssprecherin dem epd auf Anfrage erläuterte, könnte das Verfahren auf Antrag der Klägerseite für erledigt erklärt werden, weil bereits im Eilverfahren das Hauptziel erreicht worden sei. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die die Klagen unterstützte, teilte auf Anfrage mit, dass über den Fortgang bislang nicht entschieden sei. Die Betroffenen würden das nun mit den Anwälten beraten und dann entscheiden, sagte Geschäftsführer Karl Kopp und betonte: „Herr Dobrindt entscheidet es jedenfalls nicht.“ Kopp sagte, er finde es „zutiefst beunruhigend, dass Dobrindt eine solche Rechtsauffassung vertritt“. Er warf dem Innenminister „Tricks“ vor, um Zeit zu gewinnen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Gerichtsurteil (SZ Plus):
Miersch: Kann kein pauschales Zurückweisen von Asylbewerbern geben
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hält ein generelles Zurückweisen aller Migranten und Asylbewerber an der Grenze nicht mehr für möglich. "Wir haben eine Gerichtsentscheidung, die möglicherweise auch absolute Konsequenzen hat", sagte Miersch am Dienstag am Rande einer Sitzung seiner Fraktion. Das Berliner Gericht habe klargemacht, dass zunächst geklärt werden müsse, in welchem Land ein Bewerber sein Asylverfahren durchlaufen müsse. "Deshalb kann es kein pauschales Zurückweisen geben." Auch Bundeskanzler Friedrich Merz habe gesagt, dass die Entscheidung Einfluss auf das weitere Vorgehen habe. Es gehe jetzt um die Rahmenbedingungen für Zurückweisungen. Miersch verneinte die Frage, ob die jetzige Praxis an der Grenze bis zu einer Entscheidung in letzter Instanz so weitergehen könnte. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte dagegen betont, es werde weiter Abweisungen von Asylbewerbern geben.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat dem Podcast „Table.Today“ (Ausgabe für Mittwoch) gesagt, man werde über das Urteil jetzt in der Bundesregierung reden, „aber keine Streitigkeiten offen austragen“. Es sei wichtig, die Gerichtsentscheidung zu befolgen, sagte Hubig. Das Gericht habe verlangt, dass die Kläger das Dublin-Verfahren durchlaufen, aber nicht entschieden, dass alle Asylbewerber ins Land gelassen werden müssten, sagte die Ministerin.
Vorgängerregierungen hatten Zurückweisungen von Asylsuchenden bislang mit Verweis auf das europäische Recht immer abgelehnt. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD stimmten aber auch die Sozialdemokraten der Maßnahme zu.
Schwarz-Rot plant neues Verfahren für „sichere Herkunftsstaaten"
Merz will Asylsuchende weiter zurückweisen
Kanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, mit der dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. „Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.“
„Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun“, sagte Merz. „Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.“
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich überzeugt, „dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht sind“. Mit Blick auf die Eilentscheidung des Berliner Gerichts sagte der CSU-Politiker in Berlin: „Unserer Erkenntnis nach ist ein Hauptsacheverfahren anhängig.“ Daher strebe die Bundesregierung eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Es komme maßgeblich auf die Begründung einer Zurückweisung an.
Ronen Steinke kommentiert die Gerichtsentscheidung zur Asylpolitik der Union (SZ Plus):
BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Klagen im Kontext der Bundestagswahl vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf beide Organklagen als unzulässig, weil das BSW keine konkrete Verletzung seiner Rechte habe belegen können. Die Argumente der Partei gingen an der geltenden Rechtslage vorbei.
Die junge Partei war bei der Bundestagswahl am 23. Februar mit 4,981 Prozent nur sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und hatte damit den Einzug ins Parlament verpasst. In Karlsruhe klagte das BSW nun, dass der Bundestag keine rechtlich abgesicherte Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde eingeführt habe. Zudem wandte sich die Partei gegen die Regeln zur Reihenfolge von Parteien auf Stimmzetteln.
Bereits direkt nach der Wahl hatte das BSW das Ergebnis angezweifelt. Es argumentierte mit Erkenntnissen einzelner Nachzählungen an mehreren Orten. Diese hätten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig gewertet worden seien. Schon damals wandte sich die Partei ohne Erfolg an das Bundesverfassungsgericht.
SPD-Politiker Stegner kritisiert Dobrindt wegen Zurückweisungen von Asylsuchenden
Nach der Berliner Gerichtsentscheidung zu Zurückweisungen von Asylsuchenden hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vom Koalitionspartner CSU deutlich kritisiert. Die SPD habe in der Asylpolitik immer „auf Humanität und die Einhaltung der deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen an unseren Landesgrenzen bestanden“, sagte Stegner dem Spiegel. Dies hätten die Konservativen stets lässig zurückgewiesen.
Im jüngsten Wahlkampf habe es dann „die bekannte flotte Zurückweisungsrhetorik der Union gerade aus der CSU“ gegeben. Diese stehe nun vor dem Praxistest im Regierungshandeln. „Das wird für Herrn Dobrindt möglicherweise nicht ohne ein paar politische Schrammen abgehen – so was kommt von so was“, sagte Stegner dem Magazin zufolge. Er hatte in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD das Kapitel zur Innen- und Migrationspolitik mitverhandelt.
Das Berliner Verwaltungsgericht stufte am Montag die von Dobrindt veranlassten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze in drei Fällen als rechtswidrig ein. Der will davon aber nicht lassen: Das Gericht habe sich in seinem Eilverfahren auf einen Einzelfall bezogen, man strebe eine Entscheidung im Hauptverfahren an, sagte er in einer Reaktion. „Wir halten im Übrigen an den Zurückweisungen fest.“
Klingbeil: Schwarzarbeit in Höhe von 766 Millionen Euro aufgedeckt
Die Finanzkontrolleure des Zolls haben laut Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) 2024 einen Gesamtschaden durch Schwarzarbeit in Höhe von 766 Millionen Euro aufgedeckt. Klingbeil teilte die Zahl vor der Vorstellung des Jahresberichts des Zolls am heutigen Dienstag den Tageszeitungen der Funke Mediengruppe mit. „Wenn wir die Ermittlungen weiter intensivieren, werden wir noch mehr aufdecken, Menschen vor Ausbeutung schützen und staatliche Einnahmen sichern“, sagte Klingbeil. Er kündigte einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit noch vor der Sommerpause an.
Die für 2024 veröffentlichte Zahl des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. 2023 belief sich der Schaden im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen in Deutschland noch auf 615 Millionen Euro. Fachleute gehen davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte. Klingbeil kündigte im Kampf dagegen auch den Einsatz einer automatisierten Datenanalyse an, etwa mithilfe Künstlicher Intelligenz. Der Fokus der Finanzkontrolleure liegt demnach etwa auf dem Friseurgewerbe, Kosmetik- und Barbershops sowie Nagelstudios.
Klingbeil widerspricht Merz und Linnemann
Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil hat bei einer Parteiveranstaltung in Lüneburg vehement Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann widersprochen, wonach die Deutschen mehr arbeiten müssten, um den Wohlstand des Landes zu erhalten. Wer das behaupte, „der hat ein völlig falsches Bild von dieser Gesellschaft“, sagte Klingbeil. Die Analyse der SPD sei nicht, dass Work-Life-Balance oder Faulheit schuld seien an der wirtschaftlichen Schwäche des Landes. „Das wirst du aus dem Mund eines Sozialdemokraten nicht hören“, sagt Klingbeil.
Als er von einem Besucher der Veranstaltung wenig später nach seiner Meinung zu einem potenziellen AfD-Verbotsverfahren gefragt wird, kommt Klingbeil erneut auf Linnemann zu sprechen. „Ich will gar nicht so viel über den reden“, so der SPD-Chef, „aber wenn der sich hinstellt und sagt, ein AfD-Verbot ist vom Tisch, dann habe ich damit ein Riesen-Problem.“ Die AfD sei eine gesichert rechtsextremistische Partei, Innenminister Alexander Dobrindt müsse nun das Gutachten des Verfassungsschutzes eingehend prüfen. „Ein Verbot finden wir doof und darum machen wir das nicht – das ist nicht die adäquate Antwort“, sagt Klingbeil.
Am Dienstag ist der Finanzminister zu Gast beim Zoll in Hamburg, der seine Jahresbilanz vorstellt. Die Bekämpfung von Steuerkriminalität werde „einer meiner Schwerpunkte als Finanzminister sein“, kündigt Klingbeil in Lüneburg an. Auch gegen Schwarzarbeit wolle er vorgehen. In beiden Bereichen gebe es seit Langem Probleme und er habe den Eindruck, „dass einer meiner Vorgänger nicht ganz so ambitioniert war“, sagt Klingbeil. Er jedenfalls wolle die Zollbeamten verstärkt losschicken. „Es gibt genug zum Hingucken.“
Nach Eklat um "ACAB"-Pulli: Verliert Grüne-Jugend-Chefin Nietzard Hausausweis für den Bundestag?
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) droht Grüne-Jugend-Chefin Jette Nietzard mit Konsequenzen wegen ihres Auftritts mit einem polizeifeindlichen Pullover. Eine Geldstrafe aber auch der Entzug des Hausausweises für das Parlament seien möglich, heißt es in einem Schreiben an die Grünen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Der Direktor beim Bundestag, Paul Göttke, schreibt, er richte sich im Auftrag Klöckners an die Grünen.
Auslöser ist eine Story, die Nietzard auf ihrem Instagram-Profil gepostet hatte – und zwar mit den Worten „Auf dem Weg in den Bundestag“. Sie zeigt sich darin mit einer Kappe mit der Aufschrift „Eat the rich“ (deutsch: Die Reichen essen) und einem Sweatshirt mit den Buchstaben „ACAB“. Der Slogan „Eat the rich“ wird in linken, antikapitalistischen Kreisen verwendet und kritisiert soziale Ungleichheit und die Macht der Reichen. „ACAB“ steht für „All Cops Are Bastards“ (deutsch: Alle Polizisten sind Bastarde) und wird in Kreisen verwendet, die der Polizei distanziert bis ablehnend gegenüberstehen – unter anderem im linken bis linksextremen Milieu. Nietzard stellte zu dem Foto die Frage: „Was findet Julia Klöckner schlimmer: ACAB Pulli – Eat the rich Cap?“. Einen Rücktritt oder eine Entschuldigung lehnte Nietzard auch nach Kritik aus der eigenen Partei ab.
Göttke schreibt: „Insbesondere in meiner Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der Polizei beim Deutschen Bundestag, die ihren Dienst für unser Land und den Schutz der Demokratie versehen, trete ich der politischen Botschaft des Aufdrucks und der bewussten Provokation, die mit dem Post unter Bezugnahme auf den Deutschen Bundestag beabsichtigt war, auf das Schärfste entgegen.“
Göttke weist „präventiv“ darauf hin, das Tragen des Pullis im Bundestag würde gegen die Hausordnung verstoßen. Dies könne mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. „Weitere Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung bis zum Entzug des Ausweises wären nicht ausgeschlossen.“ Den Ausweis habe Nietzard als Vertreterin einer Partei auf Antrag der Grünen bekommen. „Ich bitte Sie, die betroffene Person auf diese Rechtslage hinzuweisen“, so Göttke. Er rege zudem an, den Antrag der Grünen, der die Grundlage für die Ausstellung des Ausweises gewesen sei, „Ihrerseits im konkreten Fall zu überdenken“. Ein Grünen-Sprecher sagte der „Bild“-Zeitung, der Brief werde „selbstverständlich innerhalb der üblichen Fristen“ beantwortet.
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Klöckner wünscht sich öfter besetzte Regierungsbank
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner bemängelt das in ihren Augen zu häufige Fehlen von Ministerinnen und Ministern im Parlament und fordert Besserung von der Bundesregierung. „Ich stelle in den ersten Wochen dieser neuen Legislaturperiode mit Sorge fest, dass die Regierungsbank im Plenum teilweise nur sehr schwach besetzt ist“, schreibt Klöckner in einem Brief an Kanzleramts-Staatsminister Michael Meister (CDU), aus dem das Nachrichtenmagazin Politico zitiert und der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Eine angemessene und kontinuierliche Präsenz der Bundesregierung“ sei für einen lebendigen Diskurs sowie für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative „von wesentlicher Bedeutung“, heißt es in dem Schreiben.
Klöckner schlägt darin eine Mindestzahl im Plenum anwesender Kabinettsmitglieder vor. Sowohl die Fraktionen als auch das Präsidium des Bundestages seien „unumstößlich der Auffassung (...), dass während jeder Plenarsitzung mindestens zwei Bundesministerinnen oder Bundesminister anwesend sein sollten“, schreibt die Parlamentspräsidentin. „Ich muss daher darum bitten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine dauerhafte und wirksame Vertretung der Bundesregierung in den Sitzungen des Bundestages sicherzustellen.“