Über den konkreten Inhalt des Vergleichs sei jedoch Stillschweigen vereinbart worden. »Beide Parteien bezeichnen die nun abgeschlossenen Verhandlungen als respektvoll und im Ergebnis als auch für beide gelungen«, erklärte der RBB weiter.
Für Gelbhaar seien dabei nicht nur die außergerichtliche Einigung, sondern auch die Art des Umgangs mit dem Thema aufseiten des RBB sehr wichtig gewesen. »Der RBB hat sich einsichtig gezeigt und ist in unserer Verhandlung dann auch sehr vernünftig und strukturiert mit dem Konflikt umgegangen«, zitierte der Sender den Grünenpolitiker.
Der RBB zeigte sich den Angaben zufolge »ebenfalls positiv darüber, dass man den Konflikt mit Stefan Gelbhaar nun abschließen konnte«.
Berichte basierten auf gefälschter eidesstattlicher Erklärung
Der Bundestagsabgeordnete Gelbhaar hatte nach Berichten über Belästigungsvorwürfe auf eine Kandidatur auf der Berliner Landesliste der Partei verzichtet und wurde als Direktkandidat für den Wahlkreis Berlin-Pankow abgewählt. Allerdings waren die zentralen Vorwürfe gegen ihn offenbar erfunden.
Nach dem RBB-Bericht waren Zweifel an der Identität einer angeblich Betroffenen aufgekommen. Diese soll unter falschem Namen eine gefälschte eidesstattliche Erklärung abgegeben haben.
Einige Frauen halten an Vorwürfen fest
Gelbhaar wehrte sich juristisch gegen den Bericht und hatte teilweise Erfolg damit – der RBB darf einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg zufolge mehrere Behauptungen nicht mehr verbreiten. Laut RBB wurde dabei die »einstweilige Verfügung als abschließende Regelung anerkannt«.
Auch einer Parteikollegin wurde Medienberichten zufolge auf Antrag Gelbhaars gerichtlich untersagt, bestimmte Aussagen aus ihrer eidesstattlichen Versicherung für den RBB zu wiederholen. Einige Frauen halten aber an ihren Vorwürfen fest.