Google soll kalifornischen Android-Nutzen insgesamt 314,6 Millionen US-Dollar bezahlen. So lautet das Urteil eines kalifornischen Geschworenengerichts. Grund ist, dass Google nicht offengelegt hat, dass das Handybetriebssystem Android sowie Google Apps auch dann Daten an Google übertragen, wenn das Handy gar nicht aktiv genutzt wird und die Apps im Hintergrund oder geschlossen sind. Die geernteten Daten förderten Googles Geschäft, insbesondere das Werbegeschäft, zeiht die Sammelklage.
In diesem Fall geht es allerdings nicht um Datenschutz, sondern direkt um Geld: Die Android-Smartphones warteten mit der Datenübertragung nämlich nicht auf WLAN-Zugang mit Datenflatrate, sondern verbrauchten durchaus Datenvolumen des jeweiligen Mobilfunkvertrages. Das schade den Nutzern, weil sie dadurch höhere Kosten hätten oder früher in die Bandbreitendrosselung ihres Mobilfunkanschlusses gerieten.
Die Klage wurde 2019 als Sammelklage im Namen aller natürlichen Personen mit Wohnsitz in Kalifornien, die ein Android-Handy nutzen, erhoben. Die betreibenden Anwälte hatten nämlich die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzbedingungen und die Verträge für Google Play (Nutzungsbedingungen sowie Managed Google Play Agreement) studiert; dabei fanden sie keinen Hinweis auf die Datennutzung im Hintergrund.
Außerdem bekrittelt die Klage, dass Android eine Einstellungsmöglichkeit fehle, solche unerwünschten Datenübertragungen auf WLAN-Verbindungen zu beschränken. Zwar zeige Apples Handybetriebssystem iOS ähnliches Verhalten, schicke aber deutlich weniger Daten im Hintergrund über Mobilfunk.
Landesweite Sammelklage folgt
Nun habe die Kläger Geschworene des Superior Court Kaliforniens im County Santa Clara überzeugen können (Csupo, Burke et Hecht v Google, Az. 19CV352557). Sie haben Google zur Zahlung von 314.626.932 Dollar verurteilt. Google hat umgehend angekündigt, Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil verstehe "Dienste, die wichtig für die Sicherheit, Leistung und Verlässlichkeit von Android-Geräten sind", falsch.
Die in erster Instanz obsiegenden Sammelklageanwälte freuen sich: Es dürfte das erste Mal sein, dass Geschworene nicht genehmigten Datenverbrauch durch einen Datenkonzern als "Conversion" einstufen. Conversion beschreibt im anglo-amerikanischen Recht, vereinfacht ausgedrückt, die Nutzung fremden Eigentums entgegen dem Interesse des Eigentümers. In der Regel wird Conversion auf körperliche Sachen angewandt, hier aber auf Datenvolumen in Mobilfunkverträgen.
"Der Sieg setzt einen starken Präzedenzfall für das aufkeimende Rechtsgebiet 'Daten-als-Eigentum' und könnte die Tür für eine Welle an Sammelklagen zu heimlichen Datenpraktiken öffnen", schreibt die Kanzlei Bartlit Beck in einer Pressemitteilung. Sie selbst hat bereits eine zweite Klage wegen desselben Sachverhalts gegen Google angestrengt, diesmal im Namen der Android-Nutzer in den übrigen 49 US-Bundesstaaten. In dem Verfahren wird Bartlit Beck wieder von der Kanzlei Korein Tillery unterstützt. Die Gerichtssaalphase ist für April 2026 geplant.
(ds)