Keine Rücksicht auf Gesundheit
»Diese Aspekte seiner Haft, in ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegelten ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde wider«, urteilte der Menschenrechtsgerichtshof. Nawalny sei »gleichzeitig mehreren Formen der Misshandlung ausgesetzt« gewesen, so die Richter.
Überdies hätten die russischen Gerichte nicht berücksichtigt, dass er Befürchtungen hinsichtlich seiner Gesundheit und seines Lebens äußerte – trotz eines beinahe tödlichen Giftanschlags auf ihn kurz zuvor. Der Kremlgegner starb 2024 unter unklaren Umständen im Straflager »Polarwolf« in der Arktisregion.
Russland beachtete dieses Urteil nicht, genauso wenig wie eine einstweilige Maßnahme des EGMR mit der Anweisung gegenüber der russischen Regierung, Nawalny unverzüglich freizulassen. Auch Forderungen des Ministerkomitees des Europarats nach seiner Freilassung blieben wirkungslos. Der Europarat, die Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

vor 11 Stunden
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