Ein nicht zu unterschätzendes Hindernis beim allgemeinen Ruf nach mehr Kindern sind die Arbeitsbedingungen im akademischen Mittelbau. Ein Großteil der sogenannten Nachwuchswissenschaftler hangelt sich von Vertrag zu Vertrag bis zur begehrten Professur, die am Ende nur wenige bekommen. Der Rest landet im fortgeschrittenen Alter überqualifiziert auf dem Arbeitsmarkt. An Familienplanung ist in dieser von finanzieller Unsicherheit und häufigem Ortswechsel geprägten Zeit kaum zu denken, was nur eines von vielen Problemen ist.
Große, vielleicht zu große Hoffnungen ruhen hier auf der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, an der die Ampel-Regierung ruhmlos scheiterte. Die letzte Reform aus dem Jahr 2016 brachte nur leichte Verbesserungen. Auch von dem jetzt vorliegenden Reformentwurf des Bundesforschungsministeriums ist kein Ende der Kettenverträge zu erwarten. Der Flaschenhals ist der Mangel an festen Stellen unterhalb der Professur, die das Gesetz nicht selbst herbeischaffen kann. Es kann nur den Exzess eindämmen. Der neue Entwurf tut dies etwa durch die Festlegung von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion von drei beziehungsweise zwei Jahren. Man dreht an den kleineren Stellschrauben.
Abkehr vom pyramidalen Denken
Zur großen Streitfrage, wie lange Wissenschaftler nach der Promotion befristet beschäftigt werden dürfen, verhält sich der Entwurf konservativ. Er hält an der alten Sechs-Jahres-Regel fest. Die Ampel-Regierung hatte versucht, mehr Druck auf die Universitäten auszuüben, indem sie die Frist bis zur verpflichtenden Festanstellung nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt hatte plus weitere zwei Jahre bei verbindlicher Anschlusszusage. Eine Erweiterung des Spielraums erhoffte man sich außerdem durch eine Lockerung der Tarifsperre. Es blieb aber beim Gedankenspiel. Die Reform zerbrach am Dissens über die 4+2-Regel.
Der aktuelle Reformentwurf versucht erst gar nicht, in diesem Punkt mehr Verbindlichkeit zu schaffen. Das wird viele enttäuschen, die sich strengere Vorgaben erhofft haben. Das Handicap ist das durch eine verfehlte Wissenschaftspolitik über Jahrzehnte hinweg geschaffene Überangebot an Bewerbern auf wenige feste Stellen. Eine frühere Pflicht zur Festanstellung, so das übliche Argument, ginge in dieser Situation auf Kosten der nachrückenden Wissenschaftlergeneration. Es lässt sich zwar bezweifeln, dass die Hochschulen tatsächlich kein Geld für mehr Dauerstellen haben. Das Land Berlin scheiterte vor fünf Jahren jedoch bei dem Versuch, die Hochschulen auf strengere Vorgabe bei der Festanstellung von Postdoktoranden zu verpflichten, nicht nur am Bundesverfassungsgericht, sondern auch am Widerstand der Hochschulen, die daraufhin ihre Stellenangebote reduzierten. Der vorliegende Entwurf legt es nicht auf eine neue Machtprobe an.
Das Hauptproblem liegt an anderer Stelle. Solange die aus dem Ruder gelaufene Drittmittelforschung einen Bedarf an flexiblen akademischen Wanderarbeitern schafft und Finanzierungslücken mit Drittmittelverträgen überbrückt werden können, wird sich an der Gesamtsituation nicht viel ändern. Der im neuen Gesetzesentwurf verankerte Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbeschäftigung sorgt immerhin dafür, dass befristete Drittmittelverträge erst dann vergeben werden dürfen, wenn die Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung ausgeschöpft ist. Damit sind auch sie an Mindestlaufzeiten und Schutzregeln wie Mutterschutz und Elternzeit gebunden.
Im Ganzen versteht sich der Gesetzesentwurf aber eher als Anstoß zur Reform der akademischen Karrierewege, die er selbst nicht herbeiführen kann. Der Erfolg der Reform wird von den im Koalitionsvertrag vorgesehenen flankierenden Maßnahmen wie dem Ausbau des Tenure-Track-Programms und der Verlängerung der Programmlaufzeiten abhängen, die nun bald folgen sollten. Noch mehr aber vom Willen von Bund und Ländern, die Projektforschung zugunsten der Grundfinanzierung zu reduzieren, und vom Willen der Hochschulen, neue, feste Personalkategorien unterhalb und neben der Professur einzuführen. Bisher scheiterte das auch an der mangelnden Anerkennung für alles Nicht-Professorale. Die Reform des akademischen Mittelbaus muss diese Denkpyramide durchbrechen.

vor 3 Stunden
1










English (US) ·