AfD-Verbotsversfahren: Antrag kommt laut CDU-Mann Marco Wanderwitz voran

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Der geplante Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD soll schon in wenigen Tagen Thema auf Fraktionsebene im Bundestag werden. »Wir sind auf der Zielgeraden«, sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) der »Augsburger Allgemeinen«. »Nächste Woche steht in meiner Bundestagsfraktion der Antragsentwurf, den wir fraktionsübergreifend erarbeitet haben, auf der Tagesordnung. In den anderen demokratischen Fraktionen ist das in diesen Tagen auch der Fall.«

Abstimmung noch vor der Bundestagswahl

Zum weiteren Zeitplan sagte Wanderwitz: »Wenn wir unser Anliegen jetzt einbringen, dann könnten die Abgeordneten darüber noch im Dezember entscheiden, oder dann nach der Weihnachtspause im Januar.« Er bekräftigte, dass der Verbotsantrag auf jeden Fall noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden solle.

Für das eigentliche Verbotsverfahren wäre anschließend das Bundesverfassungsgericht zuständig. Manche Juristinnen und Juristen rechneten damit, dass das Verfahren in anderthalb Jahren abschließbar wäre, andere hielten eher vier Jahre für realistisch, so Wanderwitz. »Auf die Bundestagswahl hätte das keine direkten Auswirkungen, die AfD kann dort so oder so antreten.«

Die Partei »lehnt unsere freiheitliche, demokratische Ordnung ab, greift sie aggressiv an«, erläuterte Wanderwitz, warum er ein Verbotsverfahren für nötig hält. »Alle anderen Fraktionen arbeiten auf dem Fundament unserer Verfassung, die AfD hämmert mit dem Presslufthammer 24 Stunden daran.« Sie sei »nicht an praktischer Politik interessiert, sondern an Krawall«.

Begründung liegt dem SPIEGEL vor

Die Befürworter des Antrags sind überzeugt, dass die AfD alle Punkte für ein Verbotsverfahren erfüllt. Auf knapp acht Seiten, die dem SPIEGEL vorliegen , listen sie Belege auf, verweisen auf Urteile, Gutachten und Recherchen. Ihr Fazit: »Im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung« gebiete es »die Verantwortung des Deutschen Bundestags für unsere freiheitliche Demokratie«, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.

Sie beziehen sich unter anderem auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren. Damals hieß es, ein Verbotsverfahren sei eine »Präventivmaßnahme«, die das »Entstehen künftig möglicherweise eintretender Gefahren« für die freiheitlich demokratische Grundordnung verhindern solle. Straftaten von Anhängern oder Funktionären, physische oder psychische Gewalt seien dafür nicht notwendig.

Wanderwitz: Kein Grundrecht auf Rechtsradikale im Parlament

Zu den Folgen eines Verbots für die Anhänger der AfD sagte Wanderwitz, viele Wähler der Partei »hängen vor allem auch einem ausgeprägten Maulheldentum an. Ein Verbot würde ihnen die demokratische Hausordnung dieses Landes klar aufzeigen.« Es sei nicht verboten, rechtsradikal zu sein. »Ein Grundrecht darauf, rechtsradikale Parteien in den Parlamenten zu haben, gibt es aber nicht«, sagte der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung.

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