AfD scheitert vor Gericht: Erwähnung im sächsischen Verfassungsschutzbericht rechtens

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Eine Klage gegen Ausführungen zum sächsischen AfD-Landesverband im Verfassungsschutzbericht 2020 des Bundeslands ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden gescheitert. Die Erwähnung sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag.

Es ging um Beschreibungen des vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften und inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, dessen Netzwerk weiter existieren soll.

Im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 war der Flügel als extremistischer Zusammenschluss innerhalb der AfD erwähnt. Dem Gericht zufolge wurden dort Ausführungen zur Ideologie, zur Strategie und zur Struktur sowie den Aktivitäten gemacht.

Außerdem seien unter anderem der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban und der sächsische AfD-Generalsekretär Jan-Oliver Zwerg zitiert und als Anhänger des Flügels bezeichnet worden.

Die ursprüngliche Fassung des Verfassungsschutzberichts sei mit Bezug auf die Ausführungen zum Flügel nicht mehr öffentlich verfügbar, teilte das Gericht mit. Beschreibungen zum Flügel stünden inzwischen in der Vergangenheitsform.

Nun scheiterte die Klage dagegen. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Es erklärte, dass es sich beim Flügel um einen Zusammenschluss und nicht nur – wie die AfD argumentierte – um eine lose Vortragsreihe gehandelt habe. (AFP)

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