Abtreibungen in England und Wales bald nicht mehr strafbar

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Das Gesetz beschlossen Männer vor fast 150 Jahren: Seitdem sind Schwangerschaftsabbrüche in England und Wales im Grundsatz strafbar. Das ändert sich jetzt.

17.06.2025, 23.22 Uhr

Demo für die Entkriminalisierung von Abtreibungen vor dem britischen Parlament (am 17. Juni 2025)

Demo für die Entkriminalisierung von Abtreibungen vor dem britischen Parlament (am 17. Juni 2025)

Foto: Vuk Valcic / ZUMA Press Wire / IMAGO

Das britische Parlament hat eine Gesetzesänderung zur Entkriminalisierung von Abtreibungen auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für einen Änderungsantrag zu einem Gesetzespaket. Damit wird sich in England und Wales endgültig der fast 150 Jahre alte, von Männern beschlossene Grundsatz ändern, dass Abtreibungen immer strafbar sind. In Deutschland war ein ähnliches Vorhaben gescheitert.

Bislang sind in England und Wales Schwangerschaftsabbrüche bis zur 24. Woche zwar möglich und erlaubt. Diese gelten aber nur als Ausnahmen, die nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen. Spätere Abtreibungen sind nur unter besonderen Umständen möglich, etwa, wenn das Leben der Mutter auf dem Spiel steht. Der alte Gesetzestext erlaubt es, für Schwangerschaftsabbrüche lebenslange Haftstrafen zu verhängen.

Durch die Gesetzesänderung sei die Gefahr von Ermittlungen, Verhaftungen, strafrechtlicher Verfolgung oder Inhaftierung der betroffenen Frauen aus dem Weg geräumt, sagte die Abgeordnete Tonia Antoniazzi, die den Änderungsantrag eingebracht hatte. Beschlossen ist das übergeordnete Gesetzespaket noch nicht, das gilt aber wegen der großen Mehrheit der Regierungspartei Labour als Formsache.

Die 24-Wochen-Frist soll weiterhin bestehen bleiben, genauso wie die Pflicht, die Zustimmung zweier Ärztinnen oder Ärzte vorzuweisen. Medizinisches Personal, das gegen das Gesetz verstößt, oder auch Partner, die versuchen, eine Schwangerschaft zu beenden, können weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Ähnlich wie in der bisherigen Gesetzgebung in England und Wales ist im deutschen Strafgesetzbuch-Paragraf 218 festgehalten, dass Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig sind. Durch Ausnahmeregeln sind sie zwar innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen.

Eine Änderung ist erst einmal nicht absehbar. Vor der Bundestagswahl im Februar hatten sich SPD und Grüne dafür eingesetzt, scheiterten im Bundestag aber an der nötigen Mehrheit. Ein Entwurf von mehr als 300 Abgeordneten sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.

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