102 Millionen Schadenersatz: Urteil im Prozess um Pop-Art-Künstler Robert Indiana

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Schon kurz vor seinem Tod im Jahr 2018 hatte die Morgan Art Foundation bei einem New Yorker Gericht Klage in Sachen Robert Indiana eingereicht: Der damals 89 Jahre alte, von der Foundation seit Jahrzehnten vertretene Pop-Art-Künstler werde isoliert und ausgenutzt. Mit Hilfe einer Vollmacht, die Indiana einer häuslichen Hilfskraft erteilt habe, machten der Kunstverlag American Image Art und dessen Gründer Michael McKenzie auf Kosten des Künstlers widerrechtlich Profit.

Indiana starb am Tag nach Einreichung der Klage. American Image Art reichte 2022 eine Gegenklage gegen die Morgan Art Foundation ein, in der behauptet wurde, diese gebe fälschlicherweise an, Urheberrechte an Indianas Werken zu besitzen. Ein Richter in Manhattan wies diese Klage 2024 ab. Jetzt hat die Morgan Art Foundation, die das Copyright an berühmten Werken Indianas wie sein „Love“-Schriftbild hält, vor einem Bundesgericht in Manhattan einen juristischen Sieg errungen.

Sie beschuldigte American Image, Indiana ausgebeutet, Werke von ihm gefälscht und Falsifikate in Millionenwert verkauft zu haben. Das Geschworenengericht verurteilte den Verlag und McKenzie zu einer Schadenersatzzahlung von 102 Millionen Dollar an die Morgan Art Foundation, weil deren Verträge missachtet und Rechte an Indianas Werken verletzt worden seien. Die Anwältin des Verlags teilte mit, McKenzie prüfe mögliche rechtliche Schritte gegen das Urteil. Der Anwalt der Morgan Art Foundation sagte dagegen in einer Stellungnahme: „Dieses Urteil stellt das Vertrauen in den Robert-Indiana-Markt wieder her.“

Indiana ist vor allem für seine „Love“-Bilder bekannt, auf denen die Buchstaben L, O, V und E in einem Quadrat angeordnet sind, wobei das O diagonal nach rechts geneigt ist. Das Motiv entwarf er 1965 für eine Weihnachtskarte des Museum of Modern Art in New York. Später entstanden Skulpturen nach seinem Vorbild.

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