Die Rechtsprechung rund um die umstrittenen Websperren gegen Erotikportale festigt sich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über den Provider 1&1 vorerst weiterhin gesperrt bleibt (Az.: 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG). Die Koblenzer Richter wiesen damit Eilanträge des auf Zypern sitzenden Plattformbetreibers Aylo, die DNS-Blockaden vorläufig außer Kraft zu setzen, zurück. Sie begründeten das hauptsächlich damit, dass der Antragstellerin das Rechtsschutzbedürfnis fehle.
Die Sperre ordnete die Medienanstalt Rheinland-Pfalz 2024 gegenüber dem in Montabaur ansässigen Zugangsanbieter auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags an. Hintergrund ist eine bereits im Juni 2020 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erlassene und vollziehbare Unterlassungsverfügung gegen Aylo, um den Jugendschutz insbesondere mit schärferen Alterskontrollen sicherzustellen. Das OVG sah im Urteil den Portalbetreiber bereits durch frühere gerichtliche Entscheidungen und Zwangsgelder verpflichtet, diese Grundverfügung umzusetzen. Es wertete die Haltung der Firma, sich über bestehende gerichtliche Entscheidungen hinwegzusetzen, als nicht mit dem Verwaltungsprozessrecht vereinbar.
Tenor: Aylo soll normgerechte Altersverifikation einführen
Die Berufungsinstanz kam auch zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Sperrverfügung die Lage von Aylo nicht verbessern würde. Da das Unternehmen jegliche vorgeschlagene Änderungen an seinen Telemedienangeboten ablehne, gebe es keine praktische Möglichkeit, die Sperrverfügung zu umgehen. Die Antragstellerin könnte ihr Ziel, die Blockadeanordnung aufzuheben, auf einem viel einfacheren Weg erreichen: indem sie sich an die Grundverfügung halte. Die Medienanstalt habe mehrfach klargestellt, betonen die Koblenzer Richter, dass die Sperre dann obsolet werde.
Die OVG-Beschlüsse decken sich mit einschlägigen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten auch in anderen Bundesländern. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht München im Juni vergleichbare Anträge Aylos abgelehnt. Dabei ging es um die Sperrauflage für Telefónica. Die von der Antragstellerin in der Hauptsache erhobene Klage ist noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anhängig. Die betroffenen Provider, zu denen auch die Deutsche Telekom und Vodafone gehören, wehren sich ihrerseits gegen die Anordnungen.
(nen)