Die Entführung und Ermordung von Jakob von Metzler löste 2002 bundesweit Entsetzen aus. Der elfjährige Bankierssohn wurde auf dem Heimweg aus der Schule entführt und seine Eltern um eine Million Euro erpresst.
Jetzt hat der verurteilte Mörder des Jungen einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Die Entscheidung des Landgerichts Kassel steht noch aus, aber die Frankfurter Staatsanwaltschaft spricht sich dagegen aus, wie Sprecher beider Instanzen der Nachrichtenagentur dpa berichten. Zuvor hatten »Focus« und »Bild« berichtet.
Der damals 27-jährige Täter und sein Opfer kannten sich flüchtig. Der verschuldete Jurastudent erstickte den Jungen kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Die Lösegeld-Übergabe brachte die Polizei auf seine Spur. Jakobs Leiche wurde an einem See in Osthessen gefunden.
Urteil zu lebenslanger Haft
Der verurteilte Mörder hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, zuvor hieß er Magnus Gäfgen. Er wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht setzte später fest, dass Gäfgen nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann.
Nach Angaben des Sprechers der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies, stellte der Inhaftierte 2024 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung. Dies wurde erst jetzt öffentlich. Der Staatsanwaltschaft liegen laut Mies mittlerweile ein psychologisches Gutachten und eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Kassel vor.
Staatsanwaltschaft sagt Nein
»Auf Basis des Gutachtens und der Stellungnahme haben wir beantragt, die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen«, sagte Mies. Zum Inhalt des Gutachtens machte Mies keine Angaben.
Das Landgericht Kassel erklärte, über den Antrag sei noch nicht entschieden. Zunächst müsse der Verurteilte angehört werden. »Ein Anhörungstermin ist noch nicht anberaumt, jedoch für August/September 2025 vorgesehen«, so der Sprecher. Der Verurteilte sei kein Freigänger und erhalte auch derzeit noch keine »vollzugsöffnenden« Maßnahmen wie Ausgänge.
Der Täter hatte nach seiner Verurteilung erfolglos zahlreiche Rechtsmittel eingelegt und ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Schon 2019 hatte das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt, die im September 2025 endet.