Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre.
Mehr als 70 Tote und Verletzte
Bei dem Zugunglück des durch zwei gebrochene Betonschwellen entgleisten Regionalzugs waren am 3. Juni 2022 fünf Personen gestorben, 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, »wiederholtes und systematisches Versagen« über Jahre hinweg.
Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein »Augenblicksversagen» nach jahrelanger tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet. Diese Einschätzungen teilte das Gericht nicht.

vor 2 Stunden
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