Vor den US-Zwischenwahlen versuchen beide Parteien die Wahlkreise zu ihren Gunsten zuzuschneiden. Die Demokraten werden in Virginia vom Obersten Gericht gestoppt.
Quelle: DIE ZEIT, AFP, tle 16. Mai 2026, 7:41 Uhr
Im Streit um Wahlkreiszuschnitte im US-Bundesstaat Virginia haben die Demokraten eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberste Gericht Virginias lehnte einen Eilantrag der Partei ab. Damit wollten sie eine neue Wahlkreiskarte vor den Zwischenwahlen im November durchsetzen. Davon erhoffen sich die Demokraten vier zusätzliche Sitze im Repräsentantenhaus.
Die Bürgerinnen und Bürger Virginias hatten in einem Referendum im April für eine neue Wahlkreiskarte gestimmt. Vergangene Woche teilte das Oberste Gericht des Bundesstaats jedoch mit, der Neuzuschnitt sei unrechtmäßig. Gegen diese Entscheidung hatten die Demokraten Berufung eingelegt – und scheiterten nun.
Das Gericht hatte den Neuzuschnitt mit der Begründung abgelehnt, bei dem Referendum seien die verfassungsmäßigen Verfahren nicht eingehalten worden. Dadurch sei das Ergebnis der Abstimmung vom April »null und nichtig«.
»Gerrymandering« sorgt schon lange für Diskussionen
Derzeit ist Virginia in Washington durch fünf republikanische und sechs demokratische Abgeordnete vertreten. Die Demokraten in dem Bundesstaat mit fast neun Millionen Einwohnern hatten durch die neuen Wahlkreise auf eine Mehrheit von zehn zu eins gehofft.
US-Präsident Donald Trump hatte den Rechtsstreit ausgelöst. Er drängte von Republikanern geführte Bundesstaaten wie Texas und Florida dazu, die Wahlkreise neu zuzuschneiden. Die knappe republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus könnte so vor einer drohenden Niederlage bei den Zwischenwahlen geschützt werden. Die Demokraten zogen in anderen Bundesstaaten nach.
Die Praxis des Wahlkreiszuschnitts aus politischen Motiven hat in den USA eine lange Tradition und sorgt immer wieder für Debatten. Bezeichnet wird das Vorgehen als »Gerrymandering«. Die Neueinteilung der Wahlkreise folgt üblicherweise alle zehn Jahre nach einer Volkszählung; turnusgemäß wäre dies erst 2030 der Fall gewesen und nicht bereits in diesem Jahr.

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