Lotto, Sportwetten, Online-Casino – Glücksspiel ist beliebt. Der Gewinn beim Glücksspiel hängt allerdings ausschließlich vom Zufall ab und ist nicht planbar. Genau dieser Zufall unterscheidet Glücksspiele von anderen Spielen wie beispielsweise Poker, dessen Ausgang man mit ausreichend Übung und Geschick zumindest in Teilen beeinflussen kann.
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Wer beim Glücksspiel gewinnt, muss auf den Geldwert, das gewonnene Auto oder andere Gewinne keine Steuern zahlen. Wer dagegen professionell spielt, etwa besagtes Pokerspiel, muss seinen Gewinn versteuern. Die Einnahmen aus Glücksspielen kommen anders als beim Poker nicht nur dem Veranstalter, sondern auch der Allgemeinheit zugute: Der Staat bekommt einen Teil der eingesetzten Gelder, um sie sinnstiftend für wohltätige Zwecke auszugeben, weiß c't-Redakteur Urs Mansmann.
Glücksspielmonopol gekippt
Dafür hatte sich der deutsche Staat 2008 im Glücksspielstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern das Glücksspielmonopol eingeräumt und durfte deshalb als einziger öffentlich zugängliche Glücksspiele betreiben. Das Monopol kippte der Europäische Gerichtshof 2010, weil der Staat es nicht gegen Spielsucht eingesetzt, sondern im Gegenteil durch massive Werbung sogar zum Spielen verleitet hat. Seither dürfen auch private Anbieter öffentliche Glücksspiele organisieren.
Die Bundesländer haben weiterhin die Aufsicht über den Betrieb und verhindern mit strengen Auflagen illegales Glücksspiel. Da sich Glücksspiel im Internet nicht räumlich zuordnen lässt, haben die Länder die dortige Aufsicht einem einzelnen Bundesland übertragen, nämlich Niedersachsen.
Lotto-Erben
Wer einen Lottogewinn erbt, muss diesen anders als der ursprüngliche Gewinner im Rahmen der Erbschaftssteuer versteuern. Dabei haben Erben ein Recht auf Auszahlung. Um etwaige Widersprüche auszuräumen, sollten Betroffene mit einem Erbschein nebst Angabe von Adresse und Kontonummer beim Vertragspartner auf sofortige Auszahlung bestehen, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c't-Podcast. Etwaige Nutzerkonten der Verstorbenen sollten anschließend im Rahmen des Sonderkündigungsrechts wegen Todesfall aufgelöst werden.
Männer spielen häufiger als Frauen, und mit dem Alter steigt das Interesse an Glücksspielen.
(Bild: Statista / Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung)
Inaktive Konten
Wird ein Konto durch einen Todesfall nicht mehr genutzt, darf es der Glücksspielanbieter erst mit Ablauf der in den AGB genannten Frist kündigen. Danach müssen die Anbieter inaktive Konten schon aus Datenschutzgründen schließen -- und etwaige Guthaben zuvor auf das im Vertrag festgehaltene Auszahlungskonto überweisen. Viele Anbieter erheben stattdessen eine hohe Nutzungsgebühr, die Guthaben auf dem Konto schneller auffrisst.
Einige Glücksspielanbieter neigen wie bei dem im Podcast behandelten Fall von Jochen B. dazu, Erben zu verunsichern, indem sie unzutreffende Angaben machen. Das Verhalten erinnert an die Anbieter von Mobilfunkverträgen, die zuweilen Nutzerkonten auflösen und das Guthaben einstreichen wollen. Diese Vorgehensweise ist jedoch wie beim Glücksspiel rechtswidrig. Wie man in solchen Fällen vorgeht, besprechen Urs Mansmann, Niklas Mühleis und Ulrike Kuhlmann im c’t Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“,
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Jochen B.: Lottohelden.de will vererbtes Guthaben behalten
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(uk)