Urteil zu Migrationspolitik Dobrindt hält an Zurückweisung von Asylsuchenden fest
Ein Gericht erklärt die Abweisung von Asylsuchenden in Deutschland für rechtswidrig. Für den Innenminister ist das kein Grund, seinen Kurs zu ändern. Die Grünen sehen die Regierung mit ihrem »nationalen Alleingang« gescheitert.
02.06.2025, 20.02 Uhr

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
Foto:Fabian Sommer / dpa
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest, obwohl eine Gerichtsentscheidung Zweifel an ihrer Rechtsmäßigkeit nährt. »Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest«, sagte der Innenminister.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet sei rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht.
Die Dublin-Verordnung legt fest, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.
Seinen Angaben zufolge hatten die Somalier, die in Berlin das Gericht angerufen hatten, bereits am 2. und am 3. Mai versucht, nach Deutschland einzureisen, ohne ein Asylgesuch vorzubringen. Dies hätten sie erst beim dritten Versuch am 9. Mai getan.
Ähnlich entschieden sprach sich auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), gegen das Urteil aus. »Die Zurückweisungen müssen fortgesetzt werden«, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. »Wir werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin natürlich genau prüfen, klar ist aber auch, dass es Einzelfallentscheidungen ohne allgemeine Wirkung sind«, so Throm. Diese Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz gegenüber den drei Antragstellern ändere nichts daran, dass das Ziel richtig bleibe: »Wir werden illegale Migration steuern und unsere Grenzen schützen.«
Scharfe Kritik an der Bundesregierung kam dagegen aus der Opposition: »Und schon sind Merz und Dobrindt und mit ihnen die Bundesregierung mit diesem rechtlich höchst zweifelhaften nationalen Alleingang am Ende«, sagte Grünenfraktionschefin Britta Haßelmann der Nachrichtenagentur AFP. »Sie sind mit ihrem Versuch des nationalen Alleingangs gescheitert.« Das Ganze schade der Europäischen Union als Gemeinschaft des Rechts. Die Zurückweisungen an den Grenzen seien »allen Bedenken und Einwänden zum Trotz« angeordnet worden. »Jede Kritik wurde von CDU/CSU und SPD einfach weggewischt«, betonte Haßelmann.
Ähnlich äußerte sich auch der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich: »Der Beschluss entlarvt Dobrindts Symbolpolitik als das, was es ist: ein offener Rechtsbruch.« Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) müsse die rechtswidrigen Zurückweisungen umgehend stoppen. Die SPD dürfe nicht mehr länger schweigend zusehen, so Emmerich.
Linkenpolitikerin Clara Bünger forderte Dobrindt auf, »politische Konsequenzen« aus der Gerichtsentscheidung zu ziehen. »Ein Minister, der bewusst Recht bricht, ist untragbar.«