Auf der Kunst- und Antiquitätenmesse TEFAF in Maastricht gehörte das Gemälde im März zu den Hauptattraktionen: Am Stand der Galerie Wienerroither & Kohlbacher sorgte ein wiederentdecktes Bildnis Gustav Klimts für Andrang. Es zeigt den westafrikanischen Prinzen William Nii Nortey Dowuona. 1897 porträtierte Klimt den Mann aus dem Gebiet des heutigen Ghana. Nach 1938 verlor sich die Spur des Ölbildes. Nun sollte es, aus Privatbesitz kommend, 15 Millionen Euro kosten. Das Gemälde gehörte in den Dreißigerjahren einer teilweise jüdischen Familie, die vor den Nationalsozialisten aus Österreich fliehen und ihre Kunstsammlung wahrscheinlich zurücklassen musste. Mit den Erben konnten die Wiener Händler eine gütliche Einigung erzielen; die Restitutionsfrage ist damit geklärt.
Doch nun könnte Medienberichten zufolge womöglich Ungemach von anderer Seite drohen. Im österreichischen „Standard“ und dem ungarische Magazin „Heti Világgazdaság“ (HVG) ist zu lesen, das Kunstwerk sei in Ungarn Gegenstand behördlicher Ermittlungen. Es gehe um Unklarheiten bei der Ausfuhr aus Ungarn nach Österreich. Die Exportbewilligung solle für ein Werk eines unbekannten Künstlers ohne Wertangabe oder Datierung ausgestellt worden sein, obwohl die Urheberschaft mutmaßlich bekannt gewesen oder zumindest zu vermuten gewesen sei. Gegen den ungarischen Staatsbürger, der Wienerroither & Kohlbacher mit dem Verkauf beauftragt habe, sei daher ein Strafverfahren eingeleitet worden.
Urheberschaft zunächst nicht eindeutig geklärt
Auf Anfrage der F.A.Z. stellt Wienerroither & Kohlbacher den Sachverhalt anders dar. Die Authentizität des Werks sei erst durch Untersuchungen des Kunsthistorikers und Klimt-Experten Alfred Weidinger, der sich unter anderem auf von der Galerie beauftragte naturwissenschaftliche Analysen habe stützen können, bestätigt worden. Zuvor sei die Urheberschaft des Bildes unklar gewesen. Weidinger habe umfassende Recherchen zur Provenienz und Entstehungsgeschichte geleistet.
Dem österreichischen Bundesdenkmalamt habe am 25. Januar 2024 ein vollständiger und ungekürzter Scan der ungarischen Ausfuhrgenehmigung vorgelegen. In seinem Bericht zitiere Weidinger den ungarischen Minister für Bau und Verkehr, János Lázár, mit der Aussage, dass es nicht die Aufgabe des ungarischen Staates sei, Eigentumsansprüche von Holocaustüberlebenden oder deren Nachkommen anzufechten. Weder der Eigentümer des Klimt-Porträts noch die Galerie Wienerroither & Kohlbacher sei bisher von Behörden kontaktiert worden. „In jedem Fall versichern wir unsere uneingeschränkte Kooperation“, heißt es abschließend in der Stellungnahme.