Unions-Kanzlerkandidat: Merz zu Vergewaltigung in Ehe: „Würde heute anders stimmen“

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Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat seine Meinung zu einer Reform beim Thema Vergewaltigung in der Ehe geändert. „Ich würde heute anders abstimmen“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft sowie der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“. Er bezog sich dabei auf seine viel kritisierte Entscheidung, 1997 gegen einen Gesetzentwurf zu stimmen, der die Vergewaltigung in der Ehe ins Strafgesetzbuch aufnehmen sollte.

Vergewaltigung in der Ehe sei immer schon strafbar als Nötigung und als schwere Körperverletzung, so Merz. Er habe nie gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt, sondern für eine Widerspruchsklausel, die den Opfern die Möglichkeit gegeben hätte, eine Strafverfolgung zu verhindern. „Ich habe vor über 25 Jahre für eine solche Lösung gestimmt. Auch rund die Hälfte der Unionsfraktion hat das so gesehen wie ich. Andere haben es anders gesehen – und sie haben Recht gehabt aus der Rückschau.“

Beim Thema Schuldenbremse wiederholte Merz seine zuletzt geäußerte Bereitschaft, über Reformen zumindest auf Länderebene zu sprechen. „Aber in der Prioritätenliste kommt eine solche Überlegung für mich auf dem letzten Platz. Wir stehen zur Schuldenbremse“, sagte Merz den Zeitungen.

Der CDU-Vorsitzende will bei der Neuwahl am 23. Februar für das Hochsauerland in den Bundestag einziehen. Die dortige CDU stimmt am Samstag über seine Direktkandidatur ab.

© dpa-infocom, dpa:241129-930-303632/1

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