Sondervermögen: Ex-FDP-Abgeordnete halten Grundgesetzänderung für verfassungswidrig

vor 1 Stunde 2
 Verfassungsbeschwerde von der FDP
 Verfassungsbeschwerde von der FDP

Karlsruher Richterinnen und Richter: Verfassungsbeschwerde von der FDP

Foto:

Uli Deck / dpa

Dieser Artikel gehört zum Angebot von SPIEGEL+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde.

Knapp zwei Dutzend ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP haben eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie klagen damit gegen die von der schwarz-roten Koalition im vergangenen Herbst aufgelegten neuen milliardenschweren Sondervermögen.

Die dafür vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine »explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder« und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in dem 31-seitigen Schriftsatz. Die Änderung sei eine »faktische Abschaffung der Schuldenbremse«: Die Grundgesetzänderung führte zu einer »massiven Einschränkung der Handlungsspielräume zukünftiger Haushaltsgesetzgeber« und greife damit unmittelbar in Freiheitsrechte in der Zukunft ein, heißt es weiter. Die Klageschrift liegt dem SPIEGEL vor. Zuvor hatte die FAZ über den Vorgang berichtet.

Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Jahr den Weg für eine zusätzliche Schuldenaufnahme über insgesamt 500 Milliarden Euro freigemacht, für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts und des IW Köln wurden die Schulden bislang allerdings hauptsächlich zum Stopfen von Haushaltslöchern ausgegeben. Das Finanzministerium weist das zurück.

Da die FDP-Abgeordneten nach der Bundestagswahl im Februar 2025 aus dem Parlament ausschieden und deshalb keine Organklage einreichen können, klagen sie als betroffene Bürger – in dem Fall als Steuerzahler. »Die Beschwerdeführer sind Adressaten der Änderungen des Grundgesetzes«, heißt es auf Seite 18 der Klageschrift. Sie seien als »gegenwärtige und zukünftige« Steuerpflichtige davon betroffen.

 Gehört zu den Klägern beim Bundesverfassungsgericht

FDP-Politiker Kubicki: Gehört zu den Klägern beim Bundesverfassungsgericht

Foto:

ESDES.Pictures; Bernd Elmenthaler / Bernd Elmenthaler / IMAGO

In ihrer Beschwerdeschrift kritisieren die FDP-Politiker auch das Verfahren, in dem die Grundgesetzänderung zwar nach der Bundestagswahl 2025, aber noch mit der Mehrheit des alten Bundestags durchgesetzt worden war. Der damalige Bundestag habe in einem »beispiellosen Verfahren nach einer extrem kurzen Beratungszeit Änderungen des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, welche das Finanzverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland fundamental verändert, in eine neue Richtung gelenkt haben und unvorstellbare Kreditaufnahmen ermöglicht haben«, heißt es in dem Dokument.

Eher geringe Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde gelten als eher gering. Dass die Gruppe der FDP-Abgeordneten dennoch den Gang nach Karlsruhe macht, liegt politisch nahe: Die Freien Demokraten sehen sich als Hüterin der Schuldenbremse. Zudem kann die FDP als außerparlamentarische Partei mit der Verfassungsbeschwerde auf sich aufmerksam machen.

Auch die Grünen erwägen eine Verfassungsbeschwerde in der Sache. Allerdings ist noch offen, ob die Partei diese tatsächlich in Karlsruhe einreichen wird.

Gesamten Artikel lesen