Die Bundesregierung äußert sich zurückhaltend zur Ausweitung der Todesstrafe in Israel und teilt mit, sie bedaure die Entscheidung. Deutlicher wurde die EU-Kommission.
Aktualisiert am 31. März 2026, 13:48 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, edd
Die Bundesregierung sieht die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte palästinensische Häftlinge "mit großer Sorge". Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius.
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"Die Bundesregierung ist zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde." Deshalb bedauere die Bundesregierung "die Entscheidung der Knesset".
Kornelius äußerte Verständnis dafür, dass Israel nach dem Großangriff der islamistischen Terrororganisation Hamas von Anfang Oktober 2023 "hart gegen den Terrorismus vorgegangen" sei. Deutschland könne aber die am Montag getroffene Entscheidung aus den genannten Gründen "nicht gutheißen".
Die EU-Kommission nannte das geplante Gesetz "äußerst besorgniserregend". Ein Kommissionssprecher in Brüssel bezeichnete das Gesetz als "diskriminierend" und als "eindeutigen Rückschritt".
Das im israelischen Parlament verabschiedete Gesetz sieht die Einführung der Todesstrafe für palästinensische Häftlinge vor, die Israelis aus "terroristischen" Motiven töten – nicht aber für Israelis, die aus solchen Motiven Palästinenser töten. In Israel haben Aktivisten angekündigt, die Entscheidung gerichtlich anzufechten.
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