Schuldenbremse: 15 Experten, drei Empfehlungen

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Schuldenbremse hat sich auf kein gemeinsames Konzept verständigen können und wird Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der kommenden Woche wohl drei völlig unterschiedliche Vorschläge unterbreiten. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gibt es eine Empfehlung der Unions- und unionsnahen Mitglieder, eine der SPD-nahen Fachleute sowie eine der beiden Ökonominnen Philippa Sigl-Glöckner und Isabella Weber.

Die 15-köpfige Kommission, die eine haushaltspolitisch nachhaltige und zugleich investitionsfreundliche Neufassung der im Grundgesetz verankerten Kreditregel erarbeiten sollte, kommt an diesem Mittwochvormittag zu ihrer voraussichtlich letzten Sitzung zusammen. Anders als bei der Rente kann die Koalition aus CDU, CSU und SPD damit nicht darauf hoffen, dass ihr eine Expertenrunde die Schlichtung strittiger Themen abnimmt.

In zwei Punkten sind sich die Experten einig

Die Schuldenbremse beschränkt das um Konjunktureinflüsse bereinigte sogenannte strukturelle Haushaltsdefizit von Bund und Ländern pro Jahr auf jeweils 0,35 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Leistung. In konjunkturell schlechten Zeiten ist eine höhere Nettokreditaufnahme erlaubt, in guten Phasen nur eine geringere. Ziel ist es, ein Ausufern der Verbindlichkeiten zu verhindern und die Staatsverschuldung mittelfristig auf einen Wert von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu senken. Derzeit steigt die Schuldenquote beständig an, weil Darlehen zur Modernisierung der Bundeswehr zu einem Großteil von der Schuldenbremse ausgenommen sind und Investitionen in die Infrastruktur über einen kreditfinanzierten Nebenhaushalt abgewickelt werden dürfen.

Einig ist sich die große Mehrheit der Expertenkommission unter Leitung der Koalitionspolitiker Stephan Weil (SPD), Reinhold Hilbers (CDU) und Stefan Müller (CSU) darin, dass das strukturelle Defizit grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, um die Kontrolle über die Staatsverschuldung zu behalten. Zudem gibt es einen Konsens darüber, dass die Verteidigungsausgaben mittelfristig wieder in den Kernhaushalt des Bundes integriert und den Regeln der Schuldenbremse unterworfen werden sollten. An diesem Punkt allerdings endet das Einvernehmen, alle anderen Vorschläge kamen nicht einmal in die Nähe der geforderten Zweidrittel-Mehrheit.

Das Konzept der Union, das ihre Vertreter in der Kommission selbst als „atmende Schuldenbremse“ bezeichnen, sieht vor, dass es bei der Begrenzung der strukturellen Haushaltsdefizite von Bund und Ländern auf 0,35 Prozent bleibt, solange der Gesamtschuldenstand mehr als 60 Prozent beträgt. Die Verteidigungsausgaben sollen demnach zwischen 2029 und 2035 schrittweise wieder in den regulären Haushalt überführt werden. Dies würde allerdings den Spielraum des Bundes für die Aufnahme von Krediten um mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr reduzieren – eine Operation, die angesichts von Steuereinnahmen in Höhe von gut 400 Milliarden Euro ohne größere Verwerfungen kaum stemmbar erscheint.

Der Vorschlag der SPD- und SPD-nahen Vertreter – intern „investitionsorientierte Schuldenbremse“ genannt – zielt in punkto Bundeswehr dagegen auf einen längeren Übergangszeitraum bis 2040 ab und sieht zudem vor, Ausgaben für Schienen, Brücken, Digitalisierung, Bildung und andere Zukunftsprojekte zumindest teilweise von der Kreditregel auszunehmen. Dazu sollen Bund und Länder pro Jahr zusätzlich zur strukturellen Defizitgrenze von insgesamt 0,7 Prozent weitere 0,8 Prozent des BIP für Investitionen ausgeben dürfen. Insgesamt erhöhte sich der jährliche Verschuldungsspielraum für den Gesamtstaat also auf 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Beim SPD-Konzept würde die Schuldenquote langsamer sinken

Hintergrund ist die Überlegung, dass solche Investitionen Wachstum und Wohlstand stärken, solange sie gemessen an der Wirtschaftsleistung nicht ausufern. Zudem soll verhindert werden, dass mit dem Auslaufen des heute bestehenden Nebenhaushalts zur Modernisierung des Landes im Jahr 2035 eine „Abbruchkante“ entsteht und die Investitionen der öffentlichen Hand ruckartig sinken. Der zusätzliche Defizitspielraum von 0,8 Prozent entspricht in etwa der Summe, die derzeit pro Jahr aus dem sogenannten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abfließt.

Auch bei diesem Konzept würde die derzeit steigende Schuldenquote des Staates über die Jahrzehnte wieder in Richtung 60 Prozent sinken – wenn auch deutlich langsamer als beim Konzept der Union. Allerdings ist dabei noch nicht berücksichtigt, dass eine weniger rigide Sparpolitik das Wirtschaftswachstum auch befeuern und die Quote auf diesem Wege zusätzlich drücken könnte.

Die Empfehlungen Sigl-Glöckners und Webers schließlich stellen nicht die Schuldenquote in den Mittelpunkt der Überlegungen, sondern die mehrjährige Entwicklung der Staatsausgaben. Ziel ist es, die Schuldenregeln der Europäischen Union einzuhalten, statt grundlos noch schärfere nationale Vorschriften zu schaffen. Auch sollen Investitionen gegenüber anderen Ausgaben des Staates nicht privilegiert werden, um den gewählten Politikern keine verfassungsrechtlichen Handschellen anzulegen. Zudem soll neben der Begrenzung der Staatsschulden auch die Vollbeschäftigung als gleichwertiges Ziel in der Verfassung verankert werden.

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