Frankreich: Le Pen kündigt Kandidatur für die Präsidentschaftswahl an

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Die französische Rechtspopulistin Marine ⁠Le Pen will trotz des Berufungsurteils ‌gegen ‌sie bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten. Das ‌kündigte die 57-Jährige ‌am ‌Dienstagabend an. Sie wolle gegen ihre Verurteilung Revision einlegen.

Im Berufungsverfahren wurde Le Pen erneut wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Das Pariser Gericht bestätigt damit in Teilen das Urteil aus dem vergangenen Jahr. Allerdings verkürzt es die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter: Der langjährigen Vorsitzenden des Rassemblement National wird für 45 Monate (3,75 Jahre) das passive Wahlrecht entzogen, davon allerdings 30 Monate auf Bewährung. Die verbliebenen 15 Monate sieht das Gericht als abgegolten an. Somit dürfte Le Pen theoretisch zur Präsidentschaftswahl im Mai 2027 als Spitzenkandidatin ihrer Partei antreten.

Allerdings verurteilte das Gericht Le Pen auch zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, und zu einer Geldstrafe von 100 000 Euro. Das ‌verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen ‌Fußfessel ‌verbringen. Le Pen hatte zuvor ausgeschlossen, Wahlkampf mit einer Fußfessel zu machen. Sie hatte bereits vor der Urteilsverkündung angekündigt, in den französischen Abendnachrichten gegen 20 Uhr bekannt zu geben, ob sie für den Rassemblement National um das französische Präsidentenamt kandidieren wird.

Le ⁠Pens Revision hat zunächst praktische Folgen: Ihre Fußfessel-Strafe wird suspendiert. Doch selbst unter Juristinnen und Juristen ist nicht klar, ob weiterhin wie in erster Instanz geurteilt gilt, dass die Unwählbarkeit sofort angewendet wird. Wäre dies nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil des Kassationsgericht noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Und selbst wenn nicht, könnte es Le Pen politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu lasch ansehen und kippen.

Der Prozess in Paris drehte sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens Partei Front National (heute: Rassemblement National) Geld, dass sie von der EU für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, für andere Zwecke genutzt haben. Auch Le Pens Bodyguard wurde damit bezahlt, ihre persönliche Sekretärin am Pariser Hauptsitz der Partei und ihre Schwester. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen. Neben der rechten Führungsfigur standen die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht.

In erster Instanz hatte das Gericht der Führungsfigur der französischen Rechten im März 2025 das sogenannte passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre entzogen. Le Pen wurde damals außerdem zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, zwei Jahren mit elektronischer Fußfessel und einer Geldstrafe von 100 000 Euro verurteilt. Sie nannte das Urteil eine Schande und ging in Berufung.

Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in zwei Runden ihr künftiges Staatsoberhaupt. Mitte-Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Laut Umfragen haben die Rechtsnationalen gute Chancen, in die entscheidende Stichwahl einzuziehen.

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