Im Prozess gegen Marine Le Pen werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Bisher schließt die Rechtspopulistin eine erneute Präsidentschaftskandidatur nicht aus.
4. Februar 2026, 13:42 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, bam
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will am Ende des gegen sie laufenden Berufungsprozesses über die Präsidentschaftskandidatur ihrer Partei entscheiden. "Die Richter haben das Schicksal der Präsidentschaftswahl in der Hand", sagte der Sprecher der Partei Rassemblement National (RN), Philippe Ballard, dem Sender RMC. In dem Berufungsverfahren, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern geht, stehen am heutigen Mittwoch die Plädoyers der Verteidigung an.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstagabend Strafen für Le Pen gefordert, die nicht mit einer vierten Präsidentschaftskandidatur Le Pens vereinbar wären, falls die Richter ihnen folgen sollten. Die Staatsanwälte verlangten vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro und ein fünfjähriges Verbot, bei Wahlen anzutreten. Mit dem Urteil der Berufungsrichter wird allerdings erst im Sommer gerechnet.
Theoretisch kann Le Pen noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen, das sich nicht mit der Sache befasst, sondern auf Verfahrensfehler prüft. Sie hatte aber zuvor bereits zu erkennen gegeben, dass sie die Kandidatenfrage vorher klären wolle. Falls sie verhindert sei, solle der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella antreten, hatte sie mitgeteilt.
Le Pen hat weiter Unschuld beteuert
Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy zeigte sich überzeugt, dass Le Pen und die Mitangeklagten ihre Unschuld beweisen könnten. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft seien "nicht überraschend" gewesen, sagte er. "Jetzt ist aber die Verteidigung dran", fügte er hinzu. Le Pen hatte den Gerichtssaal am Vorabend verlassen, ohne sich Fragen von Journalisten zu stellen. Während der Verhandlung hatte sie erneut ihre Unschuld beteuert, dabei aber unabsichtliches Fehlverhalten eingeräumt.
In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft arbeiteten die Assistenten der EU-Abgeordneten zwischen 2004 und 2016 für die Partei, "wurden aber von Europa bezahlt", hieß es.
Ziel sei es gewesen, "die Personalkosten der Partei durch den Etat für die parlamentarischen Assistenten abzudecken", sagte die Staatsanwaltschaft. Die Partei, die damals noch Front National hieß, war nach mehreren Wahlniederlagen finanziell in Schwierigkeiten geraten. Für die übrigen Angeklagten forderten die Staatsanwälte Haftstrafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und drei Jahren, davon zwei auf Bewährung.

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