Rainer Maria Woelki: Missbrauchsbetroffene zeigen Kölner Kardinal beim Vatikan an

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Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich mit einer Anzeige gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan gewandt. Das berichtet die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) unter Berufung auf Beiratssprecherin Katharina Siepmann. Zuvor hatten der WDR und der »Kölner Stadt-Anzeiger« berichtet. Das Schreiben, mit dem Missbrauchsbetroffene ein krichenrechtliches Verfahren gegen Woelki anstreben, ist demnach an Papst Leo persönlich adressiert.

Hintergrund sind Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Woelki hatte etwa beteuert, erst im Juni 2022 erstmals mit Vorwürfen gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz befasst gewesen zu sein. Chats sollen aber belegen, dass er sich spätestens 2019 konkret mit dem Fall auseinandergesetzt hatte. Ebenso habe Woelki in einer Vernehmung vor dem Landgericht Köln 2023 eine laut Staatsanwaltschaft »objektiv unwahre« Aussage gemacht. Auch dabei ging es um sexuelle Übergriffe eines Pfarrers.

Bereits die Staatsanwaltschaft Köln hatte sich mit den Fragen beschäftigt, zu welchem Zeitpunkt der Kölner Erzbischof über Vorwürfe gegen Priester Bescheid wusste und ob er vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben machte. Die Ermittlungen hatten laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass Woelki durchaus falsche Angaben gemacht hat – jedoch nicht mit Vorsatz, sondern fahrlässig. Deswegen erhob die Behörde keine Anklage wegen Meineids. Woelki musste aber 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

In seiner Anzeige an den Vatikan wirft der Betroffenenbeirat dem Kölner Erzbischof nun eine Verletzung seiner Amtspflicht sowie Meineid im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vor. Dadurch sei nachgewiesen, »dass der Kölner Erzbischof in unverantwortlicher und zugleich rechtswidriger Weise seinen Amtspflichten nicht nachgekommen ist«, heißt es laut KNA in der Anzeige. »Das betrifft unter anderem seinen Umgang mit Anzeigen möglicher Sexualstraftaten durch Kleriker, die Meldung von Tätern an deren Wohnortdiözese sowie die ohne Ansehen der Person durchzuführenden Untersuchungen zur Aufarbeitung von Missbrauchstaten.«

In einem Prozess gegen das Erzbistum Köln geht es auch darum, ob die Kirche haftet, wenn ein Priester seine Pflegetochter vergewaltigt. Mehr dazu lesen Sie hier .

In einer ersten Reaktion widerspricht das Erzbistum dieser Darstellung. »Die vorgebrachten Anschuldigungen sind offenkundig haltlos und bauen – sicherlich unabsichtlich mangels besseren Wissens – auf einer Reihe falscher Annahmen und Behauptungen auf«, heißt es in einer Stellungnahme, aus der die KNA zitiert. Das Verfahren gegen Woelki sei nicht geführt worden, um den Umgang mit Anzeigen möglicher Sexualstraftaten, die Meldung von Tätern und erst recht nicht um die Aufarbeitung von Missbrauchstaten aufzuklären. »Damit kommt eine Anwendung der im Schreiben erwähnten kirchenrechtlichen Normen also überhaupt nicht infrage«, argumentiert das Erzbistum.

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