Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden Anträge auf Befangenheit gegen die Richter und Schöffen abgelehnt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit kann die Verhandlung mit der bisherigen Besetzung am 8. April weitergehen. Klettes Anwälte hatten kritisiert, die Richter würden Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren ignorieren. Sie hielten das Gericht daher für befangen. Eine andere Kammer des Landgerichts Verden entschied über die beiden Anträge der Verteidigung und wies diese nun zurück.
Die Staatsanwaltschaft wirft Daniela Klette laut Anklage vor, gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Demnach sollen sie zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.











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