Private Krankenversicherungen erhöhen Basistarif offenbar drastisch

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Der 1994 eingeführte Standardtarif ist bei allen Versicherern der Gleiche. Er gehört zu den vom Gesetzgeber eingeführten Sozialtarifen der PKV, die Kundinnen und Kunden vor finanzieller Überforderung schützen sollen. Die letzte Preisrunde liegt ein Jahr zurück und betrug 9,3 Prozent.

Strenge Voraussetzungen

Die Versicherten müssen entweder 65 Jahre alt sein oder 55 Jahre, wenn ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt. Das sind in diesem Jahr 66.150 Euro im Jahr. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie mindestens seit zehn Jahren privat versichert sind und sie ihre Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Wer erst nach diesem Stichtag in die PKV gegangen ist, kann nur in den ebenfalls brancheneinheitlichen Basistarif wechseln, wenn ihm die Beiträge zu hoch werden. Er ist aber deutlich teurer, auch dort steigen zum 1. Juli die Beiträge.

In der privaten Krankenversicherung gibt es strenge Vorgaben für die Anpassung der Beiträge. Sie ist nur möglich, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung um mindestens fünf Prozent von den kalkulierten Werten abweichen. Entscheidend sind dabei die Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser, Medikamente und andere Leistungen. In einem solchen Fall haben die Unternehmen auch keine Wahl, sie müssen die Prämien anpassen.

Weil die gesetzlichen Vorgaben vorsehen, in solchen Fällen auch alle anderen Faktoren einzubeziehen, die Einfluss auf die Prämienhöhe haben, sind die Preissprünge jedes Mal erheblich. Versuche, eine Änderung der Gesetzeslage herbeizuführen, die regelmäßigere und dafür geringere Beitragsanpassungen ermöglichen würden, sind bislang gescheitert.

Jetzt trifft die Versicherten im Standardtarif ein solcher kräftiger Beitragssprung. Anders als bei den »normalen« Tarifen wird er nicht von den einzelnen Unternehmen kalkuliert, sondern vom PKV-Verband. Auf Basis der branchenweiten Werte berechnen die PKV-Unternehmen dann die jeweils individuellen Beiträge für ihre Versicherten. Sie hängen ab von den Alterungsrückstellungen, die die Versicherten bereits angespart haben und die zum Teil zur Abfederung von Beitragserhöhungen verwendet werden.

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