Frühere Chefermittlerin warnt vor Verschleppung der Cum-Ex-Ermittlungen

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Vor Beratungen des Bundestags über einen Grünen-Antrag zur Aufklärung des groß angelegten Steuerbetrugs beim Handel mit Aktien hat die frühere Oberstaatsanwältin und Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker Schnelligkeit angemahnt. »Der Antrag der Grünen kommt mit der nötigen Dringlichkeit«, sagte die heutige Geschäftsführerin der Organisation Finanzwende am Donnerstag. Bei der Aufklärung sogenannter Cum-Cum-Steuergeschäfte »läuft uns wirklich die Zeit davon – es gibt unzählige Fälle, die wir noch gar nicht kennen und bei denen die Beweismittel ab dem 1. Januar ganz legal vernichtet werden dürfen.«

Die Grünen fordern in ihrem Antrag, »organisierte Steuerhinterziehung« wie die Cum-Cum-Geschäfte aufzuklären, Steuergelder »konsequent« zurückzufordern und »die Aufbewahrungsfristen für Belege« bei Finanzinstitutionen zu verlängern.

Während sich die Beteiligten bei Cum-Ex-Aktiendeals eine auf Dividenden fällige und nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Staat erstatten lassen, sieht das Prinzip bei Cum-Cum – stark vereinfacht dargestellt – so aus: Wertpapiere ausländischer Aktionäre werden kurzzeitig über den Dividendenstichtag an Geschäftspartner in Deutschland verliehen. Diese können sich dann die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Den Erlös teilen sich die Akteure, der Staat geht leer aus.

Es sei gut, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angekündigt habe, das Thema mit Priorität zu behandeln, fuhr Brorhilker fort. »Wenn es ihm damit ernst ist, wird er sich aber beeilen müssen« erklärte sie. »Sonst ist das Geld weg – und das können wir uns gerade angesichts der angespannten Haushaltslage nicht leisten.«

Brorhilker war als Oberstaatsanwältin in Köln Chefermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal. Durch diese Steuertricks wurde der Fiskus um Milliarden Euro betrogen. Im vergangenen Jahr verließ die Juristin den Justizdienst, wechselte als Geschäftsführerin zur Organisation Finanzwende und übernahm dort die Leitung des Bereichs Finanzkriminalität.

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