Die Pendlerpauschale gilt unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln. Auch wenn Sie eine Fahrgemeinschaft nutzen, um zur Arbeit zu kommen, können Sie die Pauschale laut dem Lohnsteuerhandbuch vom Bundesfinanzministerium nutzen. Zusätzliche Kilometer, die durch Umwege entstehen, um andere Mitfahrer abzuholen, werden demnach jedoch nicht berücksichtigt.

vor 1 Tag
1








English (US) ·