Im Österreichischen Rundfunk ORF dauert die Auseinandersetzung um den abgesetzten Generaldirektor Roland Weißmann an. Weißmann, der nach Vorwürfen des Fehlverhaltens seinen Rücktritt erklärt hatte, wehrt sich gegen die vom Unternehmen ausgesprochene Kündigung. In einem Hintergrundgespräch, das er gemeinsam mit seinem Anwalt Oliver Scherbaum führte, sprach Weißmann von einer Motivkündigung, die mit guten Erfolgsaussichten angefochten werden könne. Zudem kündigte Scherbaum Klagen auf Schadenersatz von einer Million Euro sowie weitere finanzielle Ansprüche an. Insgesamt sollen Forderungen von knapp vier Millionen Euro geltend gemacht werden. „Ich will keine Rache, sondern Gerechtigkeit“, sagte Weißmann.
Auslöser der Affäre waren Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin, die Weißmann Fehlverhalten ihr gegenüber zuschreibt. Sie hatte im März Chats und Bildmaterial dem Stiftungsrat vorgelegt, der für Personalien in Führungsfunktionen zuständig ist, und Weißmanns Rückzug gefordert. Mitglieder des Gremiums konfrontierten den damaligen Generaldirektor mit den Vorwürfen. Über das, was dann geschah, gehen die Darstellungen auseinander. Der Vorsitzende des Stiftungsrats, Heinz Lederer, weist zurück, dass Druck auf Weißmann ausgeübt worden sei, um einen Rücktritt zu erzwingen. Weißmann spricht von erheblichem Druck. Nach Darstellung seines Anwalts habe das Präsidium des Stiftungsrats signalisiert, angesichts des Vorwurfs sei ein Rücktritt unumgänglich – unabhängig von dessen Substanz. Weißmann habe sich zum Rücktritt entschlossen, um eine Eskalation zu vermeiden, Schaden vom ORF und von sich abzuwenden und zu verhindern, dass private Kommunikationsinhalte öffentlich werden.
Keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn
Inzwischen ist die interne Compliance-Prüfung abgeschlossen. Begleitet wurde sie von drei externen Juristen, darunter der Wiener Anwalt Christopher Schrank. Dieser erklärte jüngst vor Medienvertretern, es sei rasch klar gewesen, dass keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn vorgelegen habe. „Auch haben wir keine sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes festgestellt“, sagte Schrank. Eine fristlose Entlassung sei daher nicht in Betracht gekommen.
Gleichwohl begründet Schrank die ausgesprochene Kündigung – nach seinen Angaben unter Einhaltung der vertraglichen Fristen – mit den besonderen Anforderungen an leitende Mitarbeiter: Diese dürften kein Verhalten setzen, das den Anschein von Unrecht erwecke. Eine Begründung sei für die Kündigung nicht erforderlich, eine Anfechtung wegen unzulässiger Motivkündigung greife bei leitenden Angestellten nicht. Weißmann bestreitet, die Kündigung offiziell erhalten zu haben; er habe zunächst aus den Medien davon erfahren. Der Anwalt Scherbaum widerspricht: Der Anfechtungsgrund der Motivkündigung könne auch auf Manager Anwendung finden, wenn diese keine unmittelbare Personalverantwortung hätten. Zudem werde man die Kündigung wegen Sittenwidrigkeit angreifen.
Unabhängig von der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung wächst im Haus der Druck auf den Stiftungsrat. Der Redakteursrat sprach in einer Resolution vier Mitgliedern des Gremiums das Misstrauen aus. Nach dem überraschenden Rücktritt Weißmanns, der Diskussion über mögliche Millionenabfindungen für Führungskräfte und der Debatte über unangemessenes Verhalten aktueller und früherer Manager zeichne sich eine „veritable Krise“ ab, heißt es in dem Papier. Von einem „toxischen Arbeitsklima“ ist darin ebenso die Rede wie von internen Machtkämpfen, Fehden und juristischen Auseinandersetzungen. Kritik übt die Redakteursvertretung auch an der Zusammensetzung und Qualifikation im fünfunddreißigköpfigen Stiftungsrat. Es fehle an journalistischer Kompetenz. Gefordert werden fachlich unbestrittene Persönlichkeiten ohne politische Schlagseite. Die Resolution spricht zudem politische und wirtschaftliche Unvereinbarkeiten bei den Vorsitzenden des Gremiums und einzelnen Mitgliedern an.
Von der neuen Geschäftsführung erwartet die Redakteursvertretung, intern festgestelltes Fehlverhalten klar zu benennen, Empfehlungen bestehender Kontrollgremien umzusetzen und Konsequenzen zu ziehen – statt Berichte „in der Schublade verschwinden zu lassen“. An die Politik richtet sich der Appell, die zugesagte Entpolitisierung der Aufsichtsgremien umzusetzen und den Einfluss der Parteipolitik auf den Sender zurückzudrängen.

vor 2 Stunden
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