Nach Erwähnung in „Compact“-Urteil: AfD will sich offenbar von Martin Sellner abgrenzen

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Der AfD-Bundesvorstand hat sich nach Informationen der „Welt“ am Montag mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner beschäftigt. Beisitzer Roman Reusch habe eindringlich vor einer Zusammenarbeit und gemeinsamer Veranstaltungen mit dem Kopf der Identitären Bewegung gewarnt.

Zur Vorsicht habe Reusch geraten, weil Sellner namentlich im „Compact“-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwähnt worden war. Daher könnten der AfD Kontakte zu Sellner negativ ausgelegt werden. Kein Mitglied des Bundesvorstandes habe der Warnung widersprochen, berichtet die „Welt“ weiter. Ein formeller Beschluss sei allerdings nicht gefasst worden.

Den Landesvorsitzenden der AfD soll in einer gemeinsamen Sitzung in zwei Wochen ebenfalls empfohlen werden, auf Abstand zu Sellner zu gehen und ihre Landesverbände dahingehend zu sensibilisieren, heißt es in dem Bericht.

Gericht hebt Sellners Bedeutung hervor

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Juni geurteilt, dass das rechtsextreme Magazin „Compact“ weiter erscheinen darf.  Die Richter in Leipzig hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Eine besondere Bedeutung kam bei der Bewertung des Falls dem Verhältnis der „Compact“-Macher zu dem österreichischen Rechtsextremisten Sellner zu.

„Compact“ habe sich mit dem sogenannten Remigrationskonzept Sellners identifiziert, betonte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Seit Jahren werde dessen Ansichten „ohne jegliche Distanzierung“ ein breiter Raum eingeräumt. Relativierende und verharmlosende Äußerungen dazu von Chefredakteur Jürgen Elsässer während der mündlichen Verhandlung bewertete das Gericht als „bloßes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen“. (Tsp/dpa)

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