Meta gegen New Mexico: Digitale Erpresser

vor 23 Stunden 1

Die technischen Möglichkeiten von Meta sind begrenzt. Sie sind der Eigendarstellung des US-Plattformkonzerns nach derart begrenzt, dass es „unmöglich“ erscheint, den Auflagen des Generalstaatsanwalts von New Mexico Folge zu leisten: Raúl Torrez fordert von Meta eine 99-prozentige Sicherheit bei der Altersverifikation; Kindern unter 13 Jahren soll Meta den Zugang zu seinen Diensten effektiv verwehren, es soll Belästiger, die sich an Kinder heranmachen, wirksam ausschließen und süchtig machende Funktionen wie Endlos-Scrollen, automatisch startende Videos und Pushnachrichten zu jeder Tages- und Nachtzeit unterbinden.

Weil Meta mit seinen Diensten dem nicht nachkommt und Kinder nicht vor Missbrauch schützt, wurde der Konzern im März bei einem von Torrez angeregten Gerichtsverfahren zu einer Strafzahlung von 375 Millionen Dollar verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte undercover vermeintliche Konten von Kindern angelegt und konnte überzeugend nachweisen, wie leicht es ist, Metas Sicherheitsvorkehrungen zu unterlaufen. Nun geht es in einem weiteren Prozess, der an diesem Montag begonnen hat, um die Auflagen, die Meta dauerhaft erfüllen soll.

Digitalkonzerne monetarisieren Verbrechen

Und was macht der Konzern? Er gelobt nicht Besserung, sondern droht damit, Facebook, Instagram und Whatsapp in New Mexico abzuschalten: Das wolle man eigentlich nicht, aber gegebenenfalls könne man nicht anders. Auf die Forderung des Rechtsstaats, Grundregeln einzuhalten und die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten, reagiert der Zuckerberg-Konzern also, wie es für die Silicon-Valley-Oligopolisten in der Ära Trump üblich ist – mit Erpressung.

Wundern darf einen das nicht, schließlich verdient Meta an der Sucht, am Missbrauch und an Verbrechen. Diese werden – das muss man sich immer wieder vor Augen halten, man denke nur an das Beispiel Deepfakes – von den Gatekeepern in der digitalen Welt monetarisiert. Der US-Bundesstaat New Mexico unternimmt nun den sehr ehrenhaften Versuch, es Australien und der Europäischen Union gleichzutun. Die EU hat gegen Meta schon einige Strafen in dreistelliger Millionenhöhe verhängt, wegen Verstößen gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs, illegaler Datenweitergabe und eines illegalen Abo-Modells.

Und im vergangenen Monat hat die EU-Kommission – nach zweijähriger Prüfung – vorläufig festgestellt, was der Generalstaatsanwalt von New Mexico längst weiß: Der Kinderschutz und die Altersbegrenzung bei Meta funktionieren nicht. Dagegen kann Meta noch Einspruch erheben, mit dem endgültigen Entscheid der EU-Kommission darf man in der zweiten Hälfte dieses Jahres rechnen. Als Strafzahlung wären bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, der lag bei Meta im vergangenen Jahr bei 201 Milliarden Dollar. Für eine solche Strafe ist es Zeit. Wir sehen dem Terror der Digitalgiganten schon viel zu lange zu.

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