Kritik kam vom Bildungsministerium in Schwerin. Dem NDR teilte ein Sprecher mit: »Der vorliegende Antrag, noch während der Schulzeit den Urlaub antreten zu können, hätte durch die Schule nicht genehmigt werden dürfen.« Alle Eltern seien nach dem Schulgesetz verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Ein vorzeitiger Urlaubsantritt sei kein wichtiger Grund und kein anerkannter Härtefall.
In Paragraf 8 der Schulpflichtverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es: »Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.«
Die Justizministerin verteidigte sich gegen Kritik an der Freistellung ihres Sohnes. »Ministerin Bernhardt nimmt die Schulpflicht sehr ernst«, teilte ihr Ministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Ein Sprecher schrieb: »Die Ministerin hat ihr Kind ausnahmsweise am letzten Schultag vor den Ferien beurlauben lassen. Aus organisatorischen Gründen hat Ministerin Bernhardt bereits im Februar ihren Familien-Jahresurlaub genommen.« Der Reisezeitraum sei vom Reiseveranstalter vorgegeben worden. »Der Antrag wurde der Schule des Sohnes vorgelegt und von der Schule genehmigt.«
Bekannt wurde der verfrühte Ferienbeginn des Sohns übrigens wegen eines Fotos im WhatsApp-Profil der Ministerin, so berichtet es der NDR. »Totaler Stillstand! Flüge fallen aus!«, soll Bernhardt dazu geschrieben haben. Die Familie strandete wegen des Eisregens am Berliner Flughafen BER.

vor 8 Stunden
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