Ist die übliche Jahreskaltmiete, der sogenannte Rohertrag, sogar um 100 Prozent gemindert, wird die Hälfte der Grundsteuer erlassen. Das bedeutet allerdings auch, dass Eigentümer, die keinerlei Einnahmen aus ihrer Vermietung haben, dennoch mindestens 50 Prozent der Abgabe zahlen müssen.

vor 2 Tage
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