Der wegen seiner Äußerungen zum Nationalsozialismus umstrittene AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich darf in seiner Partei bleiben. Das Bundesschiedsgericht der AfD entschied, Helferich nicht aus der Partei auszuschließen. Es hob damit die frühere Entscheidung des Landesschiedsgerichts in Nordrhein-Westfalen auf, einem Antrag der dortigen AfD auf Parteiausschluss von Helferich zu folgen. Das Urteil liegt dem SPIEGEL in Teilen vor.
Der Landesvorstand der Rechtsaußenpartei in Nordrhein-Westfalen hatte Helferichs Parteiausschluss 2024 beantragt. In dem Antrag hieß es damals, der AfD-Politiker habe »die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielstellung artikuliert und die Betroffenen dabei als Viecher adressiert«. Im Juli 2025 entschied das Landesschiedsgericht in Düsseldorf, dem Antrag zu folgen. Hauptvorwurf war, den Slogan »Raus mit die Viecher« mit dem Begriff »Remigration« verknüpft zu haben.
Der AfD-Fraktion einst noch zu rechts
Das Bundesschiedsgericht urteilte nun, der Landesvorstand mache es sich »zu einfach«, wenn er aus der Veröffentlichung mit den Kommentaren »Super« und »Remigration« eine verfassungsfeindliche Äußerung ableiten wolle. »Eine Gleichsetzung, die soweit geht, dass den Menschen das Menschsein abgesprochen werden soll, sodass die Menschenwürde abgesprochen wird, kann die Kammer in dem Post nicht erkennen.« Ein Parteiausschluss erscheine »als ultima ratio für Fehlverhalten als unverhältnismäßig«.

vor 2 Stunden
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