Mainz 05 hat bereits Gehaltsnachzahlungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro an seinen ehemaligen Spieler Anwar El Ghazi geleistet. Jetzt könnte eine weitere Summe im hohen sechsstelligen Bereich hinzukommen. Das zeichnet sich nach der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ab, das einen Vergleich anregt.

Anwar El Ghazi (re.) und sein Anwalt Alexander Bergweiler. picture alliance/dpa
In der mündlichen Berufungsverhandlung (AZ: 3 SLa 254/24) erklärten beide Parteien, dass sie eine außergerichtliche Einigung über die ausgesprochene Kündigung suchen wollen. Dabei geht es um einer weitere Gehaltsnachzahlung. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz nur den Zeitraum bis Juni 2024 berücksichtigt. Anwar El Ghazi hatte jedoch im September 2023 einen Vertrag bis Ende Juni 2025 unterschrieben. Der Vorsitzende Richter Andreas Budroweit brachte einen Betrag von rund 800.000 Euro. ins Spiel
Mainz 05 hatte dem Niederländer marokkanischer Herkunft im November 2023 fristlos gekündigt, nachdem dieser einen pro-palästinensischen Beitrag in Social Media weitergeleitet hatte. In dem Post war die Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" ("Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein") enthalten.
Mainz 05 stellte den damals 26-Jährigen zunächst frei und verbreitete nach einem Gespräch eine Pressemitteilung, in der es hieß, El Ghazi zeige Reue und werde begnadigt. Diese Version dementierte der Spieler wiederum über seinen Instagram-Account. Nach einigem Hin und Her erfolgte die außerordentliche, fristlose Kündigung.
Zur Saison 2024/25 schloss sich El Ghazi dem englischen Zweitligisten Cardiff City an. Nach dessen Abstieg wechselte der vertragslose Spieler vor wenigen Tagen nach Katar zu Al-Sailiya. Dem Vernehmen nach verdiente der heute 30-Jährige in Cardiff weniger als die in Mainz vertraglich vereinbarte Summe. Neben einem monatlichen Gehalt von 150.000 Euro sah der Vertrag für zwei Jahre vier sogenannte Treueprämien vor, die sich auf 1,4 Millionen Euro summierten.
meb