Das neue Bundeskabinett hat ein erstes milliardenschweres Steuerpaket zur Entlastung der Wirtschaft abgesegnet. Unternehmen sollen 2025 bis 2029 um fast 46 Milliarden Euro entlastet werden. Etwa in dieser Höhe müssen Bund, Länder und Kommunen geringere Steuereinnahmen einkalkulieren, was noch zu Widerstand im Bundesrat führen kann. Im Bundestag ist die erste Beratung über das Paket am Donnerstag vorgesehen. Geht es schnell, könnten bis zur Sommerpause alle nötigen Beschlüsse im Parlament erfolgen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet vor allem sogenannte Superabschreibungen von je 30 Prozent für drei Jahre auf Investitionen. Vorgesehen ist auch eine ab 2028 beginnende Absenkung der Körperschaftsteuer um je einen Prozentpunkt für fünf Jahre. Zudem gibt es einen »Investitionsbooster« für Elektromobilität, bei dem nicht nur die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht, sondern auch eine 75-prozentige Abschreibemöglichkeit im ersten Jahr der Anschaffung vorgesehen ist. Erhöht wird zudem die steuerliche Forschungsförderung.
»Damit geben wir der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize«, sagte Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil. So könnten Arbeitsplätze gesichert werden und Deutschland wieder auf Wachstumskurs kommen. Auch der Standort werde wettbewerbsfähiger.
Deutschland steckt seit zwei Jahren in der Rezession. Für dieses Jahr sagen viele Experten bestenfalls eine Stagnation voraus. Die neue Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) will bis zum Sommer die Stimmung in der Wirtschaft drehen. Dazu sollen die jetzigen Entlastungen beitragen, aber auch die geplanten staatlichen Investitionen in die Infrastruktur sowie Entlastungen bei den Energiepreisen.
Tobias Hentze, Steuerexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln, sprach von einem ermutigenden Zeichen. »Degressive Abschreibungen wirken, weil sie gezielte Anreize für frühere und höhere Investitionen setzen«, sagte er. »Aber es bleibt ein befristeter Effekt.« Derzeit liege die Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne etwa sechs Prozentpunkte über dem Schnitt der Industriestaatengruppe OECD und neun Punkte über dem EU-Schnitt. »Die für das Jahr 2028 geplante Senkung der Körperschaftsteuer sollte daher früher kommen.«
Ankommen werde es nun auf die Zustimmung des Bundesrats, ergänzte Hentze. »Während die Länder durch die Änderung der Schuldenbremse Mindereinnahmen finanzieren können, ist die Lage für die Kommunen ungleich schwieriger. Von 2025 bis 2028 müssten sie ein Drittel der Entlastung schultern, rund elf Milliarden Euro.« Der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen liege aber nur bei 15 Prozent. Die überproportionale Belastung werde viele Kommunen weiter ins Minus treiben.