Islamismus: Jugendlicher in Rheinland-Pfalz festgenommen – Vorbereitung eines islamistischen Anschlags mit Rohrbomben

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Ermittler haben am Dienstagabend einen jugendlichen mutmaßlichen IS-Sympathisanten festgenommen, der einen Anschlag mit selbst gebauten Rohrbomben vorbereitet haben soll. Der Jugendliche sei im Kreis Mainz-Bingen wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer »schweren staatsgefährdenden Gewalttat« festgenommen worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit.

Der Verdächtige soll sich über das Internet radikalisiert und einen Anschlag geplant haben. Zudem soll er über soziale Netzwerke islamistische Propaganda verbreitet haben, in der die Verbrechen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verherrlicht worden sein soll. In der Propaganda sei zur Teilnahme am sogenannten Heiligen Krieg gegen Andersgläubige aufgerufen worden. Bereits am 18. November kam es zu einer Hausdurchsuchung bei dem Jugendlichen. Dabei wurden neben zwei Bajonetten vier Rohrstücke mit an beiden Seiten versehenen Verschlüssen gefunden.

Die Festnahme sei jetzt erst erfolgt, weil man bei der Durchsuchung vergangene Woche die Funktion der Metallrohre zunächst nicht einer möglichen Rohrbombe zugeordnet habe. Das teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft dem SPIEGEL mit. Erst seit Montag sei bekannt, dass die Rohre Teile möglicher Sprengsätze sein könnten.

Die Ermittler werfen dem Jugendlichen vor, dass er beabsichtigt habe, aus den Teilen Rohrbomben herzustellen, um sie bei einem Anschlag einzusetzen. Im Falle einer Umsetzung hätte dies nach Ansicht der Ermittler eine Vielzahl von Opfern mit sich bringen können. Um seinen Plan umzusetzen, soll sich der Jugendliche im Internet Anleitungen zur Herstellung von Rohrbomben beschafft haben.

Hinweise darauf, dass ein Anschlag unmittelbar bevorstand, liegen derzeit nicht vor, so die Staatsanwaltschaft. Man habe keinen Sprengstoff bei ihm gefunden und auch keine Substanzen, die zur Herstellung von Sprengstoff geeignet wären, hieß es weiter.

Anmerkung der Redaktion: Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst mitgeteilt, die erste Durchsuchung bei dem Jugendlichen hätte im Oktober stattgefunden. Nach Veröffentlichung der Nachricht korrigierte sie sich jedoch: Die erste Durchsuchung fand demnach am 18. November statt. Wir haben den Fehler korrigiert.

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