Beim Elterngeld zeigen sich in Deutschland weiterhin deutliche regionale Unterschiede. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, lag der Anteil der Väter unter den Beziehenden im Jahr 2025 in Sachsen mit 30 Prozent am höchsten. Es folgten Baden-Württemberg mit 28 Prozent und Bayern mit 27,6 Prozent. Schlusslicht blieb wie im Vorjahr das Saarland mit 21 Prozent.
Bundesweit blieb der Väteranteil mit 25,9 Prozent nahezu unverändert. Insgesamt bezogen rund 1,61 Millionen Frauen und Männer Elterngeld, darunter etwa 417.000 Väter.
Rückgang der Geburtenrate als Erklärung
Die Zahl der männlichen Beziehenden ging im Vergleich zum Vorjahr zurück. Auch insgesamt sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden das vierte Jahr in Folge. Hintergrund ist laut Statistik vor allem der Rückgang von Geburten.
Unterschiede zeigen sich nicht nur regional, sondern auch bei der Nutzung: Frauen planen im Schnitt 14,9 Monate Elterngeld ein, Männer dagegen lediglich 3,8 Monate.
Kritik an geschlechterspezifischer Verteilung von Carearbeit
An dieser Entwicklung entzündet sich Kritik der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. „Hier zeigt sich eine geschlechtsspezifische Verteilung von Sorgearbeit, die sich, das wissen wir aus der Forschung, im Verlauf der weiteren Erziehungsjahre fortsetzen wird“, erklärte die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Stiftung, Bettina Kohlrausch.
Eine ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit gehe für Mütter mit sozialen Risiken, etwa einer niedrigen Rente, einher. Und: „Die unveränderten geschlechtsspezifischen Muster bei der Betreuung von Kindern sehen wir in einer Zeit, in der Frauen immer wieder aufgefordert werden, ‚mehr zu arbeiten‘“, betonte Kohlrausch. Dabei arbeiteten Frauen mehr, sie würden nur seltener dafür bezahlt.
„Wer ernsthaft darüber reden möchte, dass Frauen mehr Erwerbsarbeit leisten, muss auch darüber sprechen, wie dafür gesorgt werden kann, dass Männer mehr Sorgearbeit leisten“, forderte die Expertin. Beim Elterngeld müssten der Mindest- und Höchstsatz erhöht werden, „damit Paare auch die finanziellen Spielräume haben, auf das oft höhere Gehalt des Vaters zu verzichten“.
Der Mindestsatz beim Elterngeld beträgt 300 Euro, der Höchstsatz 1.800 Euro. Das Elterngeld gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2007. Es löste das Erziehungsgeld ab und soll Eltern eine einkommensabhängige Unterstützung bieten.
Im Februar hatten die Delegierten auf dem CDU-Bundesparteitag einem Antrag zugestimmt, wonach Eltern mit kleinen Kindern mehr Geld bekommen sollen. Dazu will die Partei die Grundbeträge beim Elterngeld erhöhen. Die Bundesländer hatten sich bereits im vergangenen Dezember für eine Erhöhung des Elterngeldes starkgemacht. Eine Anpassung des Mindest- und Höchstsatzes sei überfällig, da beides seit fast 20 Jahren unverändert geblieben sei. (KNA)

vor 2 Stunden
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