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Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht: Was Unternehmen umsetzen müssen
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
- Das wichtigste Dokument: die Barrierefreiheitserklärung
- Erste Schritte: organisatorische Maßnahmen
- Entwicklung, Zukunft und Mitarbeiter
- Die Zeit wird knapp – was tun?
Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Umsatzverluste oder sogar die Abschaltung des Shops. Derzeit hinken jedoch noch rund 90 Prozent der Webseiten den Anforderungen hinterher, wie aktuelle Studien zeigen. Es braucht daher rasche und effektive Maßnahmen, um nicht nur gesetzeskonform zu agieren, sondern auch langfristig von einem barrierefreien Angebot zu profitieren.
Denn wer Inklusion ganzheitlich denkt, muss auch Webinhalte für alle Menschen zugänglich machen. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist längst mehr als ein Nischenthema – sie ist heute ein wesentlicher Erfolgsfaktor für B2C-Onlineshops. Immerhin eröffnen barrierefreie Angebote neue Marktchancen, da sie eine größere Zielgruppe ansprechen und das Kundenvertrauen stärken.
- Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- Wer Onlineshops betreibt, die sich an Endanwender richten und nicht als Kleinstunternehmen gelten, muss seine Plattform barrierefrei gestalten.
- Die Vorgaben richten sich nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C.
- Das BFSG fordert eine Barrierefreiheitserklärung und legt genaue Auflagen dafür fest.
In einer wirtschaftlich unsicheren Zeit, in der Ressourcen knapp sind und Investitionen wohlüberlegt erfolgen müssen, ist das Thema eine Herausforderung für Unternehmen. Wer jedoch Schritt für Schritt eine umfassende Bestandsaufnahme durchführt, für rechtliche Absicherung sorgt und die wichtigsten Maßnahmen zeitnah umsetzt, ist auf einem guten Weg.
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