Die Universität, die ihren Sitz in Cambridge im Bundesstaat Massachusetts hat, habe ausreichend nachgewiesen, dass sie andernfalls »einen unmittelbaren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden« würde, argumentierte Burroughs. Der Stopp des Vorhabens gelte mit der Verkündung und sei bis zu einer weiteren Anordnung des Gerichts in Kraft.
Damit kann die Hochschule im Streit mit der US-Regierung zunächst aufatmen, auch wenn der finale Ausgang des Verfahrens noch nicht absehbar ist. Die Universitätsleitung hatte erst kürzlich Rechtsmittel gegen die Ankündigung Trumps eingelegt, indem sie eine bereits bestehende Klage vor dem Gericht erweiterte.
Die Regierung wirft mehreren Hochschulen wie Harvard eine linksliberale Ausrichtung vor und behauptet unter anderem, es seien nicht genügend Maßnahmen gegen Antisemitismus ergriffen worden. Anders als andere Universitäten widersetzt sich Harvard weitreichenden politischen Vorgaben aus Washington und geht juristisch dagegen vor.
Trump hatte am Mittwoch (Ortszeit) verkündet, dass die geplante Einreisebeschränkung zunächst für sechs Monate gelten solle. Harvard wies seine Argumentation zurück, dass die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die an der Uni studieren wollen, »schädlich für die Interessen der Vereinigten Staaten« sei. Denn dieselben Personen dürften Trumps Ankündigung zufolge nach wie vor einreisen, solange sie nicht in Harvard studieren wollen. Trumps Ankündigung ziele also lediglich darauf ab, sein bekanntes Vorhaben durchzusetzen, das bereits juristisch angefochten werde, hieß es in der überarbeiteten Klageschrift.