Laut dem Bericht hatte die Frau beim Verfassen des Dokuments bewusst auf durchgängiges Gendern verzichtet. Ihre Begründung: Bei Funktionsbezeichnungen wie »Strahlenschutzbeauftragter« stehe die Funktion im Vordergrund, nicht das biologische Geschlecht. Zudem gefährde das Ersetzen juristischer Fachbegriffe – etwa »ermächtigter Arzt« durch »fachärztliche Person« – die rechtliche Klarheit in einem sicherheitsrelevanten Bereich.
Gegenüber dem »Hamburger Abendblatt« wollte sich die Behörde unter Verweis auf den Datenschutz nicht zu dem Fall äußern.
Das BSH bezeichnet sich auf seiner Internetseite als »zentrale maritime Behörde in Deutschland. Zuständig für Schifffahrt. Für Meeresschutz. Für Offshore. Für Meeresvermessung. Für Meeresdaten. Für maritime Ressortforschung«. Insgesamt, schreibt die Behörde, arbeiteten tausend Beschäftigte in mehr als hundert unterschiedlichen Berufen an den Standorten Hamburg und Rostock »sowie auf fünf Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen«. Das BSH unterstütze mit seiner Arbeit dabei etwa eine nachhaltige Nutzung des Meeres und trage zum Schutz der Meeresumwelt und des Klimas bei, heißt es auf der Seite des Bundesamtes weiter.

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