Einem Professor, der jahrelang Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Universität Göttingen belästigt haben soll, wird das Gehalt gekürzt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen. Die Universität zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht. Sie hatte die Entlassung des Dozenten erreichen wollen.
Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Wissenschaftler mehrfach und über Jahre hinweg Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen grenzüberschreitend berührt und sich ihnen gegenüber anzüglich geäußert hatte. Das hatte das OVG bereits am Freitag mitgeteilt. Die Frauen hätten demnach in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis gestanden. Der Professor habe seine Stellung ausgenutzt, um seine Macht zu demonstrieren und die betroffenen weiblichen Nachwuchskräfte in ihrer Würde zu verletzen, heißt es in dem Urteil.
Uni erteilte Haus- und Arbeitsverbot
Der Professor bekommt nun für fünf Jahre rund 2000 Euro weniger Gehalt. Ob er noch einmal an der Hochschule arbeiten wird, ist nicht bekannt. Die Universität kündigte an, das Urteil gemeinsam mit der betroffenen Fakultät umzusetzen. »Zu Details dieser Umsetzung werden wir keine Stellung nehmen«, hieß es in einer Mitteilung.
Man nehme das Urteil respektvoll, aber mit Enttäuschung zur Kenntnis, hieß es weiter. »Wir sehen uns dennoch in unserem konsequenten Vorgehen gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt bestätigt«, so die Mitteilung. Die Universität hatte dem Mann bereits vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts ein Hausverbot und ein Arbeitsverbot erteilt. Beides blieb auch nach dem Urteil in der ersten Instanz zunächst bestehen.
In ihrem aktuellen Urteil berücksichtigten die Richter, dass sich das Disziplinarverfahren gegen den Wissenschaftler über circa acht Jahre hingezogen hat. Bereits in den Jahren 2021 und 2013 hatte die damalige Präsidentin der Uni eine sogenannte Pflichtenmahnung erteilt. Diese habe jedoch keine Verhaltensänderung bewirkt, weswegen die Universität Disziplinarklage eingereicht hatte.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen war im Oktober 2023 gefallen. Damals war der beklagte Wissenschaftler 60 Jahre alt. Gegen die Entscheidung hatten sowohl der Professor als auch die Universität Rechtsmittel eingelegt.