Freie Universität Berlin: Keine Abschiebungen nach propalästinensischen Protesten

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Sie sollen bei propalästinensischen Protesten an der Freien Universität Berlin Beschäftigte bedroht haben, daraufhin ordnete das Land Berlin ihre Ausweisung oder Abschiebung an. Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht dieses Vorhaben gestoppt und zugunsten zweier Iren, einer Polin und einer Person aus den USA entschieden. Das teilte das Gericht mit.

Am 10. April und am 6. Mai hatte das Gericht in einem ersten Eilverfahren den Beschwerden eines Mannes und einer Frau aus Irland stattgegeben. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist. Nun ging es um eine Polin, der ebenfalls die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen worden waren, und um einen Menschen aus den USA, der ausgewiesen werden sollte.

Das Land Berlin hatte die Entscheidung, die Personen ausweisen oder abschieben zu lassen, mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten begründet, bei denen es zu Straftaten gekommen war. Die Senatsinnenverwaltung argumentierte, von den Betroffenen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit Deutschlands aus. Sie begründete das damit, dass bei gewaltsamen Vorfällen im Rahmen der Proteste an der Freien Universität Berlin Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten.

Zu dem Menschen aus den USA stellte das Gericht nun fest, es gebe keine Vorstrafen, und eine Handlung als Täter sei nicht klar. Ebenso wenig sei ersichtlich, ob die Person der gewalttätigen Gruppe der propalästinensischen Szene als festes Mitglied angehöre. Auch bei der Polin seien die Voraussetzungen für eine Abschiebung nicht gegeben. Viele Ermittlungen der Polizei würden noch laufen.

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