Die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung. Sie wolle sich nicht erneut zur Wahl stellen. Eine entsprechende Erklärung der Bonner Kanzlei, die sie vertritt, liegt dem SPIEGEL vor.
»Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung«, wird die Rechtsprofessorin darin zitiert. Brosius-Gersdorf begründete den Schritt mit Widerstand in den Reihen der Unionsfraktion im Bundestag: Man habe ihr signalisiert, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei – öffentlich wie nicht-öffentlich. »Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab.«
Damit würden auch die Wahlchancen der beiden anderen Kandidaten gefährdet, »die ich schützen möchte«, schrieb die Juristin in dme Statement weiter. Es müsse verhindert werden, dass der von der gescheiterten Richterwahl im Juli entfachte Streit in der schwarz-roten Koalition eskaliert und »eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind«.
Lob für die SPD-Fraktion
Über die SPD-Bundestagsfraktion, die sie aufgestellt hatte, schrieb Brosius-Gersdorf hingegen, diese habe »uneingeschränkt vor und hinter mir« gestanden. »Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben.«
Der Satz darf als deutliche Kritik an der Unionsfraktion verstanden werden. In internen Ausschüssen hatten CDU und CSU die SPD-Kandidatin zunächst abgesegnet, dann schwenkten Teile der Fraktion wenige Tage vor der im Bundestag angesetzten Wahl um. Unionsleute beriefen sich auf angebliche Plagiatsvorwürfe und strittige Positionen von Brosius-Gersdorf, etwa zum Abtreibungsrecht. Hinter den Vorwürfen steht eine gezielte Kampagne von Rechtsaußen, viele Positionen der Rechtsprofessorin waren bewusst verzerrt oder falsch wiedergegeben. Mehr zur Kampagne gegen Brosius-Gersdorf können Sie hier nachlesen .